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Österreichisches Rotes Kreuz/Anna Stöcher
Österreichisches Rotes Kreuz/Anna Stöcher
Chronik

Brief: Oft Rotlicht-Fehler bei Rettungsfahrten

Nachwehen hat die Verurteilung eines Rettungssanitäters wegen fahrlässiger Tötung nach einem Unfall. Für Einsatzfahrten mahnt der Rechtsreferent und Vizepräsidenten des Roten Kreuzes nun generell zu mehr Vorsicht: Es werde bei Rotlicht zu viel falsch gemacht.

Was passieren kann, wenn ein Rettungsfahrer mit Blaulicht und Folgetonhorn zu einem Notfall unterwegs ist und mit 90 Kilometer pro Stunde trotz Rotlichts in eine Kreuzung einfährt, hat jener Vorfall in Wolfsberg vor zwei Jahren drastisch gezeigt: Eine Autofahrerin starb bei dem Zusammenstoß. Der 21 Jahre alte Fahrer des Rettungswagens wurde wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer teilbedingten Haft- und Geldstrafe verurteilt.

Richter: So gut wie keine regelkonformen Einsätze

In einem Schreiben an alle Rot-Kreuz Mitarbeiter mahnt der Anwalt des 21-Jährigen – er ist gleichzeitig Rechtsreferent und Vizepräsident des Roten Kreuzes – in einem Schreiben zu mehr Vorsicht bei Einsatzfahrten. Der Richter hätte in der Urteilsbegründung angemerkt, dass er in den Wochen vor der Verhandlung bewusst das Verhalten von Einsatzfahrern beobachtet habe und dabei festgestellt hätte, dass sich so gut wie niemand regelkonform verhalte.

Lenker eines Einsatzfahrzeuges dürfen zwar bei Rotlicht in Kreuzungen einfahren, aber nur, wenn sie vorher angehalten und sich überzeugt haben, dass sie keinen Menschen verletzen oder etwas beschädigen. Rotlicht sei wie eine Stopp-Tafel, diese bedeute Stehenbleiben.

Nachsichtigem Ersturteil dürften strengere Strafen folgen

Laut dem Anwalt müsse damit gerechnet werden, dass Verkehrsunfälle mit Einsatzfahrezugen und Rotlicht in Zukunft aus Gründen der Generalprävention strenger bestraft werden. Nur die Nachsicht des Richters und der Staatsanwaltschaft hätten im aktellen Fall eine unbedingte Haft verhindert.

Der schriftliche Appell sei nicht auf Anraten des Gerichts, sondern auf freiwilliger Basis geschehen, sagte Rot-Kreuz-Sprecherin Melanie Reiter, „um einfach nochmals zu sensibilisieren, wie wichtig es ist, wenn sie im Einsatz mit Folgetonhorn und Blaulicht unterwegs sind, höchst aufmerksam sind. Es ist einfach um jeden Preis zu vermeiden, dass es noch einmal zu einer solchen Tragödie kommt.“

Nachschulungen nicht ausgeschlossen

Über elf Millionen Kilometer würden die Rot Kreuz-Rettungsfahrer alleine in Kärnten jedes Jahr zurücklegen, einen Unfall wie diesen hätte es noch nie gegeben. Dass es trotzdem Nachschulungen geben werde, schließt die Rot-Kreuz Sprecherin nicht aus.