Die Unfallstelle Kerzen Wolfsberg
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Chronik

Urteil nach tödlichem Unfall mit Rettungsauto

Nach einem tödlichen Unfall ist am Mittwoch ein 21 Jahre alter Rettungssanitäter in Wolfsberg zu einer bedingten Haftstrafen von sieben Monaten und zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt worden. Er hatte während eines Einsatzes ein Auto gerammt. Die Lenkerin aus Wolfsberg kam ums Leben.

In der Anklage der Staatsanwaltschaft ist von grob fahrlässiger Tötung und von fahrlässiger Körperverletzung zu lesen, zwei Vergehen, die dem 21 Jahre alten Sanitäter angelastet werden. Am 5. Oktober 2019 soll er in Wolfsberg mit dem Rettungsauto mit mindestens 90 Stundenkilometern bei Rotlicht über eine ampelgeregelte Kreuzung gefahren sein.

Die Unfallstelle in Wolfsberg von oben
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Die Kreuzung, wo der Unfall passierte, aus der Vogelperspektive

Der Angeklagte sagte, er habe Blaulicht und Folgetonhorn eingeschaltet gehabt, sein Beifahrer habe noch gerufen, dass er aufpassen soll, aber da sei es schon zu spät gewesen.

Sanitäter nach tödlichem Unfall vor Gericht

In Wolfsberg muss sich am Mittwoch ein 21-jähriger Rettungssanitäter am Bezirksgericht verantworten. Er hatte am Steuer eines Rettungswagens mit weit überhöhter Geschwindigkeit einen Pkw gerammt, dessen Lenkerin dabei ums Leben kam. Es geht um fahrlässige Tötung, ihm drohen drei Jahre Haft.

52-Jährige starb im Wrack

Eine 52 Jahre alte Autolenkerin, die gerade von einem Kaufhausparkplatz auf die Hauptstraße einbiegen wollte, hatte keine Chance mehr, auszuweichen. Ihr Auto wurde vom Rettungswagen ungebremst gerammt. Die Mutter eines Sohnes, die allein im Fahrzeug war, starb noch im Wrack. Verletzt wurde auch der andere Sanitäter auf dem Beifahrersitz im Rettungswagen.

Lokalaugenschein an Unfallstelle Wolfsberg
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Lokalaugenschein an der Unfallstelle

Staatsanwältin: Tragischer Unfall

Am Mittwochnachmittag gab es einen Lokalaugenschein an der Unfallstelle mit Richter, Unfalllenker, Zeugen und Gutachtern. Warum die Frau den Rettungswagen nicht gesehen hatte, als sie bei grün auf die Hauptstraße bog – diese Frage wird nie beantwortet werden können. Staatsanwältin Karin Schweiger konzedierte, es handle sich um einen tragischen Unfall, der Angeklagte sei kein „typischer Raser“, aber trotzdem mit weit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen, daher sei die Causa als grob fahrlässige Tötung zu bewerten. Der Verteidiger sprach von einer furchtbaren Tragödie.

Kreuzung Wolfsberg wo Unfall mit Rettungsauto passierte
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Wolfsberger Kreuzung wo der Unfall passierte

„Umfassende Ausbildung der Fahrer“

Seit 42 Jahren war dies der erste tödliche Unfall, an dem ein Rot-Kreuz-Wagen in Kärnten beteiligt war, sagte Landesrettungskommandant Georg Tazoll. Jeder Einsatzfahrer müsse eine intensive theoretische und praktische Ausbildung durchlaufen, ehe er mit dem Einsatzwagen mit Blaulicht fahren dürfe.

Der 21-Jährige ist schon seit fast drei Jahren beim Roten Kreuz und erbrachte alle erforderlichen Prüfungen und Befähigungsnachweise, um mit dem Rettungswagen auch mit Blaulicht Einsätze fahren zu können. Basis dafür sind zwei Jahre als mitfahrender Sanitäter im Rettungsauto, dann ein Lehrgang unter dem Titel „sichere Einsatzfahrer“ und noch mindestens hundert Ausfahrten ohne Blaulicht unter Aufsicht eines Prüfers.

Laut Anklage der Staatsanwaltschaft habe der Sanitäter aber die erforderliche Sorgfalt und Aufmerksamkeit im Straßenverkehr außer Acht gelassen.

Beileidsbekundung vor Urteilsverkündung

Der Sohn der Getöteten war am Mittwoch während der Verhandlung dabei. Gefasst blickte er zum Angeklagten, der sich vor dem Urteil noch aus tiefstem Herzen entschuldigte und noch einmal sein Beileid ausdrückte.

Der 21-Jährige muss 4.500 Euro Strafe zahlen, dazu bekommt eine siebenmonatige bedingte Haftstrafe und er muss auch dem hinterbliebenen Sohn 2.000 Euro innerhalb der kommenden 14 Tage zahlen.

Die bedingte Freiheitsstrafe erachte er als ausreichend, sagte der Richter. Zusammen mit der Geldstrafe entspreche sie einer Strafe von insgesamt zehn Monaten. Nach kurzer Besprechung mit seinem Verteidiger nahm der 21-Jährige das Urteil an, auch Staatsanwältin Schweiger erklärte Rechtsmittelverzicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.