Wirtschaft

Neues Insolvenzwesen stößt auf Kritik

Das Insolvenzwesen wird neu geregelt. Dazu legte das Justizministerium einen Gesetzesentwurf vor. Die Gläubigerschutzverbände schlagen Alarm. Sie fordern, weiterhin aktiv mitwirken zu können, sodass Gläubiger nicht auf ihren Forderungen sitzen bleiben.

Zwei wesentliche Ziele hat die sogenannte „Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtinie“, die jetzt geändert werden soll, sagte Barbara Wiesler-Hofer vom KSV1870. Die Rettung von Unternehmen, die in finanzielle Schwierigkeit gerieten und noch nicht zahlungsunfähig sind und die Entschuldung von gescheiterten redlichen Unternehmern binnen drei Jahren seien die Ziele.

„Zu wenig Einblick“

Der zentrale Kritikpunkt des KSV lautet, dass es zu wenig Einblick und Mitspracherecht für die Gläubigerschutzverbände in vorinsolvenzlichen Verfahren gebe, so Wiesler-Hofer. Aus Sicht des KSV würden keine Gründe bestehen, um das bestehende Modell zu ändern. Die Statistiken würden belegen, dass ein Drittel aller Unternehmensinsolvenzen dank der Unterstützung der Gläubigerschutzverbände zu einer Sanierung führen.

Ein weiterer Kritikpunkt an dem Vorstoß des Justizministeriums nur Neuregelung des Insolvenzwesens ist, dass Konsumenten Unternehmern gleichgestellt werden. Für Letztere sei eine verkürzte Entschuldungszeit sinnvoll, sagte Wiesler-Hofer und der KSV würde diese auch begrüßen. Sie schaffen Arbeitsplätze und tragen zum Wirtschaftswachstum bei.

„Schuldenmachern Tür und Tor geöffnet“

Auf persönliches Verschulden ist laut Statistik ein Drittel der Privatinsolvenzen zurückzuführen. Durch die Verkürzung der Schuldendauer bei Privaten werde den Schuldenmachern Tür und Tor geöffnet. Wenn man einen Kredit aufnehme oder etwas in Raten zahle, müsse man sich überlegen, ob man die Schulden zurückzahlen könne. Durch die verkürzte Schuldungsdauer überlegen die Privaten einfach zu wenig, sagte Wiesler-Hofer.