Wirtschaft

Geteilte Meinung zu neuem Privatkonkurs

Ein Entwurf der Bundesregierung sieht vor, dass sich verschuldete Privatpersonen künftig gleich rasch wie Firmen entschulden können, innerhalb von drei, statt bisher fünf Jahren. Die Kreditschützer sehen diese neue Regelung mit gemischten Gefühlen.

Erst im Jahr 2017 gab es eine Verkürzung der Dauer der Schuldenrückzahlung für Private von sieben auf fünf Jahre. Nun sollen, für eine Probezeit von fünf Jahren, Unternehmen und private Schuldner fast die gleichen Möglichkeiten haben, sich über ein Insolvenzverfahren zu entschulden. Das sieht der Entwurf der Bundesregierung vor – mehr dazu in Raschere Entschuldung im Fall der Pleite (ORF.at; 20.2.2021).

Unternehmer bleiben auf Schulden der Privaten sitzen

Der Kreditschutzverband von 1870 sieht das kritisch. Durch den erleichterten Privatkonkurs würden Unternehmen auf den Schulden der Privaten sitzenbleiben, sagte Barbara Wiesler-Hofer, die Leiterin des Kreditschutzverbandes von 1870 in Kärnten: „Die Schulden bei den Unternehmern entstehen ja dadurch, dass sie für ein ordentliches Wirtschaftswachstum sorgen und Arbeitsplätze schaffen. Bei einem privaten Konsumenten ist das nicht so. Gerade im Jahr 2020 haben wir wieder eine Auswertung der Insolvenzursachen gemacht und man sieht, dass fast 30 Prozent die eigene Leistungskraft überschätzen, dazu kommt der schlechte Umgang mit Geld.“

Wiesler-Hofer warnt davor, dass immer mehr Private zu viel einkaufen oder beispielsweise ihr Haus sanieren lassen und dann ihre Rechnungen nicht bezahlen würden: „Der Schuldenabbau muss über längere Zeit möglich sein. Es kann nicht sein, dass dem Schuldenmachen Tür und Tor geöffnet wird.“

Creditreform sieht Vorteile

Dem widerspricht der Österreichische Verband Creditreform. Geschäftsführer Gerhard Weinhofer sagte, es würden zwei Herzen in seiner Brust schlagen, einerseits dürften Unternehmen nicht übervorteilt werden, andererseits seien nicht alle Konsumenten leichtfertig. Er habe Verständnis für die Politik, dass Konsumenten, die gerade in der Pandemie oft unschuldig in diese Situation kommen, schneller wieder in den Wirtschaftskreis integriert werden können. Um wieder als Konsumenten, als Vertragspartner, als Kunden zur Verfügung stehen.

Gesamtvolkswirtschaftlich mache das durchaus Sinn, so Weinhofer. Unternehmer müssten nun die Bonität ihrer Kunden genauer prüfen, um nicht auf offenen Rechnungen sitzenzubleiben.

Konkurse nicht verschleppen

Kurzfristig bekamen Firmen ein wenig Luft, denn die Bundes Regierung beschloss die weitere Stundung der Zahlungen ans Finanzamt und die Krankenkassen bis Ende Juni. Damit drohe allerdings die Gefahr, dass Konkursanträge verschleppt werden, sagte Kreditschützerin Wiesler Hofer: „Ich rate jedem Unternehmer, einen Insolvenzantrag zu stellen, denn wir haben ein gut funktionierendes Insolvenzwesen. Je früher der Gang zu Insolvenzrichter erfolgt, desto früher gibt es einen Neustart.“

Generell raten Kreditschützer, rechtzeitig das Gespräch mit der Bank zu suchen, nicht erst bei der Eröffnung der Insolvenz.