Ein Coronavirus-Test wird durchgeführt
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Diplompfleger dürfen CoV-Tests durchführen

Beim Friseur, körpernahen Dienstleistern oder vor einem Besuch bei Angehörigen in Alters- oder Pflegeheimen sind Zutrittstests zur Zeit sehr gefragt. Bis jetzt durften diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger diese Tests nicht durchführen, das wurde nun geändert.

Bei der Arbeiterkammer kann man sich dafür registrieren lassen. An die 6.000 diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger gibt es in Kärnten. Bisher durften sie nicht eigenständig testen. Die gesetzliche Grundlage dafür wurde nun geändert. Das bedeutet: Seither dürfen sie ohne ärztliche Anordnung Zutrittstests durchführen.

Als Freiberufler anmelden

Damit alles legal abläuft müssen sich die diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger als freiberuflich melden, so Monika Hundsbichler, Leiterin des Referates für Gesundheit und Pflege bei der Arbeiterkammer Kärnten: „Wenn sie in der Familie Zutrittstests ausstellen wollen müssen sie sich freiberuflich im Gesundheitsberuferegister eingetragen haben“, damit sind sie berechtigt, diese Zutrittstests zu machen. Das sei eine einfache Änderungsmeldung die bei der AK zu beantragen sei, sagte Hundsbichler. Man versuche die Meldungen tagesaktuell durchzuführen. Die meisten seien weiterhin angestellt und müssen einen Berufssitz angeben. Dieser werde dann eingetragen und damit seien sie berechtigt, diese Tests zu machen, sagte Hundsbichler.

Zuverdienstgrenze zu beachten

Sollten sie dafür ein Honorar verlangen, muss dieses auch beim Finanzamt versteuert und bei der Sozialversicherung gemeldet werden. Die Zuverdienstgrenze darf nicht überschritten werden. Der Großteil jener Personen, die sich in den letzten zwei Wochen bei der Arbeiterkammer über diese neue Möglichkeit erkundigt hat, strebt eine Nutzung, in erster Linie, im familiären Kreis an.

Eintragsnummer sollte auf Tests stehen

Ein paar Fragen seien laut Hundsbichler noch offen, zum Beispiel über den Nachweis der Gültigkeit des Tests. Die Formulare dazu sind über die Internetseite der Arbeiterkammer abrufbar. Stempel haben freiberufliche diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger aber meist keinen, auch wenn dieser auf den Formularen vorgesehen ist. Hundsbichler empfiehlt, die Eintragungsnummer drauf zu schreiben, denn diese identifiziere den Tester eindeutig. So könne auch über öffentliche Register kontrolliert werden, ob der Tester als freiberuflich gemeldet ist oder nicht, sagte Hundsbichler.