Coronavirus-Impfstoff von AstraZeneca
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Coronavirus

Warten auf CoV-Impfung beim Hausarzt

Eigentlich sollte der Vertrag über die Covid-Schutzimpfung bei den Kärntner niedergelassenen Ärzten bereits in trockenen Tüchern sein. Dennoch heißt es Anfang nächster Woche zurück an den Verhandlungstisch.

Beim Land ist man überzeugt: So viel trennt beide Partner nicht. Einzige Hürde sei die Abgleichung der Daten. Plan A hätte vorgesehen, dass die niedergelassenen Ärzte die Impfplattform des Landes nützen. Das hätte jedoch bedeutet, dass die Ärzte ihnen unbekannte Patienten zur Zuteilung bekommen hätten. So gäbe es keine Möglichkeit, die vorherige Priorisierung zu prüfen, sagte Wilhelm Kerber, Vizepräsident der Ärztekammer. Plan B sah vor, dass die IT-Abteilung des Landes eine Schnittstelle schafft, mittels USB-Sticks sollten sich die Ärzte authentifizieren und die Patientendaten einspeisen.

Datenschutzrechtliche Bedenken seitens der Ärzte

Auch dazu heißt es aber „Zu kompliziert, zu aufwendig“ von der Ärztekammer. Denn, so Kerber, man müsse Vorname, Nachname, Postleitzahl, Impfstoff, Sozialversicherungsnummer, Art der Impfung und auch die Priorisierung melden. Das sei nicht nur ein erhöhter unnötiger Aufwand – weil das ohnehin immer im elektronischen Impfpass von den Ärzten eingegeben werden muss – es bestünden zusätzlich auch datenschutzrechtliche Bedenken. Es gäbe Patienten, die sich nicht auf der Impfplattform des Landes vormerken lassen wollten und auch keine Datenübermittlung wünschten.

Land soll Daten aus E-Impfregister abrufen

Der Coronavirus-Beauftragte des Landes, Gerd Kurath, betont, dass es wichtig sei, die Daten der Ärzte mit der Vormerkplattform des Landes abzugleichen, um die Covid-19-Impfungen kalkulieren und planen zu können. Die Ärzte betonen, sich auch ohne Datenweitergabe an das Land an den nationalen Impfplan halten zu wollen. Es müsste dem Land doch möglich sein, Daten aus dem nationalen Impfregister und dem elektronischen Impfpass, zu bekommen, sagte Kerber.

Ein gangbarer Weg für die Ärzte wäre allerdings, so Kerber, einmal in der Woche eine Meldung über den Lagerbestand und über die Anzahl der geimpften Personen an das Land zu übermitteln.

Veröffentlichung der Ärzteliste erst nach Einigung

Anfang nächster Woche wollen sich Land und Ärztekammer erneut zusammen setzen. Erst nach einer Lösung will die Ärztekammer auch eine Liste der rund 300 teilnehmenden niedergelassenen Ärzte veröffentlichen. Was die Abgeltung betrifft, bekommen die Ärzte 25 Euro für die erste und 20 Euro für die zweite Teilimpfung.

Dass die Impflogistik in Kärnten weiter ausgebaut werden muss, ist jedenfalls klar. Denn die Österreichische Gesundheitskasse wird, zumindest laut derzeitigem Plan, nur die Über 80-Jährigen impfen und dann das Impfen einstellen.