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Wirtschaft

Villach schnürt Coronavirus-Hilfspaket

Die Villacher Stadtregierung hat am Dienstag einstimmig ein Entlastungspaket für Bevölkerung, sowie Unternehmer beschlossen. Es handelt sich um das vierte seiner Art seit Beginn der Coronavirus-Pandemie im Frühjahr. Manche der Erleichterungen reichen über das voraussichtliche Ende des Lockdowns am 6. Dezember hinaus.

Wie bereits im Frühjahr reduziert die Stadt Villach ihre Kindergartenbeiträge. Für den Monat November wird von jenen Eltern, die ihre Kinder während des Lockdowns nicht in den Kindergarten gebracht haben, nur der halbe Beitrag eingehoben. Die Regelung für den Dezember hängt davon ab, wie lange der Lockdown wirklich dauert. Sie werde rechtzeitig bekannt gegeben, hieß es.

Für die derzeit prognostizierte Dauer des Lockdowns, also von Mittwoch bis einschließlich 6. Dezember, müssen in Villachs Kurzparkzonen keine Gebühren entrichtet werden. Die Drei-Stunden-Obergrenze gelte aber weiterhin, um Dauerparken zu verhindern. Parkende sollten also eine Parkscheibe verwenden.

Unterstützung für Mieter bei Finanzenpässen

Unternehmern, die in stadteigenen Gebäuden eingemietet sind, werden Miete bzw. Pacht, sowie Betriebskosten für die Zeit des Lockdowns erlassen. Wer in Folge der Coronaviruskrise seinen Arbeitsplatz verloren und Probleme mit dem Bezahlen der Miete in stadteigenen Immobilien bekommt, muss nicht um seine Unterkunft fürchten. Wie schon bisher bei Härtefällen, werde auch jetzt nach individuellen Lösungen gesucht.

Für die Nutzung öffentlicher Flächen für Gastgärten, sowie Warenausräumungen müssen Unternehmer bis zum Jahresende 2020 keine Tarife zahlen. Zusätzliche Erleichterungen gibt es bis März 2021.

Trotz der Pandemie können Wochen- und Biobauernmarkt unter Einhaltung strenger Hygieneregeln abgehalten werden. Den Marktbeschickern werden die Standgebühren vorübergehend erlassen.

Reduzierter Parteienverkehr im Magistrat

Die Verrechnung von Gemeindeverwaltungsabgaben für Anträge an die Behörden des Magistrats Villach wird für Unternehmer, die aufgrund der Covid-19-Krise Anträge zu stellen hatten, vorerst ausgesetzt. Auch die Gebühren für Meldebestätigungen werden ausgesetzt.

Die Amtsgebäude des Magistrats sind während des Lockdowns grundsätzlich für Parteienverkehr geschlossen. Ausnahmen gibt es nur für unbedingt erforderliche, unaufschiebbare Fälle. Bitte telefonisch Termine vereinbaren.