Immer noch fehlt die dementsprechende Richtlinie des Bundes. Anträge über Finanz Online können auch noch nicht gestellt werden. Das ständige Warten auf schriftliche Richtlinien sei mühsam, so Kärntens Wirtesprecher Stefan Sternad. Fix dürfte nur sein, dass auch jene Gastronomen die Liefer- und Abholservice anbieten, die vollen 80 Prozent bekommen.
„Es sieht danach aus, dass das so ist. Man kann Lieferung und Abholung machen, ohne dass es einen Grund gibt, die Förderung nicht zu bekommen. Für mich ist das auch selbstverständlich, denn hier können nur zehn bis 20 Prozent eines Normalumsatzes erzielt werden.“ Auch wenn die Mitarbeiter in Kurzarbeit sind, soll es die 80 Prozent Entschädigung geben, sagte Sternad.
Ziel: Kündigungen vermeiden
Solange die Richtlinien aber noch nicht da sind, rät Sternad den Unternehmern, bezüglich der Mitarbeiter keine Entscheidung zu treffen. Ziel müsse es sein, die Mitarbeiter zu halten. Völlig unklar ist noch, wie es mit den Betrieben aussieht, die im November des Vorjahres noch gar nicht offen hatten. Auch hier wurde Unterstützung zumindest versprochen.
Die 80 prozentige Entschädigung sei überlebensnotwendig und müsse noch im November fließen, forderte Sternad. Denn es müssten Anfang Dezember die doppelten Gehälter ausbezahlt werden.