Chantal Bamgbala in der Klagenfurter Innenstadt
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Chronik

Diversion für rassistische Beleidigung

Weil sie von einem Mann, der in ihrer Nähe wohnt, immer wieder wegen ihrer Hautfarbe beschimpft worden ist, hat eine 22 Jahre alte Studentin geklagt. Die in Kärnten geborene Chantal Bamgbala zeigte den Mann wegen Beleidigung mit rassistischem Hintergrund an, der Prozess endete mit einer Diversion.

Selbstbewusst und mit vielen Freunden im Rücken kam die 22-Jährige in das Bezirksgericht Klagenfurt. Sie wolle sich den Alltagsrassismus in ihrer Nachbarschaft nicht mehr gefallen lassen. Ein 56-jähriger pensionierter Koch war angeklagt. Immer wieder hatte sich die junge Frau aggressive, rassistische Beleidigungen von ihm anhören müssen.

Prozess Frau rassistisch beschimpft

Mediation mit Opfer verlangt

Dem Angeklagten wurde von Richter Joachim Riepl erklärt, dass er die Möglichkeit einer Diversion annehmen könne, also einen außergerichtlichen Tatausgleich, weil er unbescholten sei. „Ja ja, ich bin das erste Mal im Gericht“, sagte der Angeklagte. Er ließ sich vom Richter auch abringen, dass ihm das Gesagte leid tue und er dazu bereit sei, ein Mediationsgespräch mit dem Opfer beim Verein Neustart zu machen. Eine direkte Entschuldigung der Klägerin gegenüber fand in der Verhandlung nicht statt.

Staatsanwältin stimmt zu

Im Fall einer Diversion muss auch die anklagende Bezirksanwältin zustimmen. Daniela Domenig tat das zwar, allerdings mit Einschränkungen. Mit lauter Stimme erklärte sie dem Angeklagten, dass seine Aussagen unter aller Würde gewesen seien. Diese menschenverachtenden Verbalattacken dürften nie wieder vorkommen. Sie drohte gewissermaßen auch, solle die Mediation auch nur den Anschein einer „Wischi-Waschi-Lösung“ haben, dann sehe man sich ganz schnell vor Gericht wieder. Denn dann sei die Chance einer Diversion vertan.

Auch die Klägerin Bamgbala stimmte der Diversion zu: „Es geht mir darum, dass man lernt, es ist nicht o. k., so etwas zu sagen.“ Sie wolle dem Menschen die Chance geben, zu lernen und andere dann besser zu behandeln.

Der Mann war mit einem Stapel alter Zeitschriften, Zeitungen und einem Buch mit dem Titel „Der dicke Deix“ in den Verhandlungssaal gekommen. Nach dem Prozess schlug er das Buch auf und wollte mit dem Richter über ausgewählte Karikaturen diskutieren, ob die denn nicht rassistisch seien? Der Richter verließ ohne Diskussion den Saal.