Zecke
JuergenL – stock.adobe.com
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Gericht: Schadenersatz nach Zeckenbiss

Wer eine private Unfallversicherung hat und einen Zeckenstich oder Biss mit Folgen erleidet, muss von der Versicherung entschädigt werden. Das Oberlandesgericht Graz hat nun ein entsprechendes Urteil in Klagenfurt in zweiter Instanz bestätigt und einem Kärntner 150.000 Euro Schadenersatz zugesprochen.

Ein Zeckenstich – oder auch Biss genannt – kann für den Betroffenen lebenslange gesundheitliche Folgen haben. Während es für die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) die Möglichkeit einer Impfung gibt, wird die Borreliose oft erst nach Jahren erkannt.

Gericht: Schadenersatz nach Zeckenbiss

Wer eine private Unfallversicherung hat und einen Zeckenstich oder Biss mit Folgen erleidet, muss von der Versicherung entschädigt werden. Das Oberlandesgericht Graz hat nun ein entsprechendes Urteil in Klagenfurt in zweiter Instanz bestätigt und einem Kärntner 150.000 Euro Schadenersatz zugesprochen.

Die Patienten leiden unter rheumaähnlichen Beschwerden, wie starken Schmerzen und Lähmungserscheinungen. Wie im konkreten Fall eines 36 Jahre alten Kärntnes, der von Anwalt Herwig Toriser vertreten wird.

Mitversicherung von Borreliose nicht unüblich

Er habe sich nachdem sein Mandant von einer Zecke gebissen worden war und einen Arzt aufgesucht habe, die Unfallversicherungspolizze durchgesehen. „Ich habe dann gesehen, dass nicht nur ein normaler Knochenbruch, sondern auch die Borreliose mitversichert ist.“

Die Versicherung hatte eine Zahlung allerdings verweigert. Es wurde Klage eingebracht. Tatsächlich wird in vielen Polizzen von privaten Versicherungen ein Zeckenstich als Leistung angeführt, so Toriser: „Es hängt von Fall zu Fall und davon ab, welche Versicherung man wählt und was in den Polizzen konkret drinnen steht. Das ist unterschiedlich, aber es ist nicht unüblich, dass auch Borreliose in der Unfallversicherung mitversichert ist.“

Experte rät: Nach Untersuchungen Anwalt aufsuchen

Gezahlt wird allerdings in den seltensten Fällen. Weil Jahre nach dem Zeckenstich ein Zusammenhang mit der Erkrankung schwer nachgewiesen werden kann. Anwalt Herwig Toriser empfiehlt daher, die Zecke zu entfernen, sie auf ein Tixoband zu geben und sofort einen versierten Arzt aufzusuchen. „Nachdem die Blutuntersuchungen durchgeführt und die Voraussetzungen überprüft wurden, die sich aus den Polizzen ergeben, sollte man einen Anwalt aufsuchen und die weiteren Schritte einleiten, damit einem die Versicherung in letzter Konsequenz nicht den Zeitverlauf vorwerfen kann.“

Urteil könnte richtungsweisend sein

Im aktuellen Fall dürfte die Versicherung jetzt wohl Schadenersatz leisten. Im Urteil wurde eine ordentliche Revision ausgeschlossen. Eine außerordentliche Revision sei an zahlreiche Bedingungen geknüpft, so der Anwalt.

Jedenfalls könnte das Urteil richtungsweisend sein. Zehntausende Menschen in Österreich leiden an Borreliose. Mindestens jede dritte Zecke trägt Borrelien in sich. Das Risiko einer Übertragung ist damit groß.

Albin Obiltschnig, Unfallchirurg und Borreliose-Experte aus Klagenfurt, über das Zecken-Urteil des Grazer Oberlandesgerichts:

Borreliose-Experte Obiltschnig über das Zecken-Urteil

Albin Obiltschnig, Unfallchirurg und Borreliose-Experte aus Klagenfurt, über das Zecken-Urteil des Grazer Oberlandesgerichts.