Eine Zecke auf der Haut eines Menschen
APA/dpa/Patrick Pleul
APA/dpa/Patrick Pleul
Gesundheit

Gericht sieht Zeckenstich als Unfall

Wer eine private Unfallversicherung hat und einen Zeckenstich mit Folgen erleidet, könnte nun doch Geld von der Versicherung bekommen. Ein Urteil am Klagenfurter Landesgericht besagt erstmals in Österreich, dass ein Zeckenstich als Unfall gilt. Das könnte vor allem vielen Patienten mit Borreliose helfen.

Der Klagenfurter Anwalt Hans Toriser kämpfte gemeinsam mit einem Klagenfurter Arzt für das möglicherweise richtungsweisende Urteil. Er vertritt einen Patienten, der an den Folgen der bakteriellen Infektion Borreliose leidet, verursacht durch einen Zeckenstich. Sein Mandant hat Einschränkungen in Armen und Beinen und kann keinen Sport mehr betreiben.

Entscheidung nicht rechtskräftig

Das Urteil am Klagenfurter Zivilgericht besagt nun, dass ein Zeckenstich, auch Biss genannt, ein Unfall sei, wenn das im Blut nachgewiesen werden könne, so Toriser: „Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass es eine Entscheidung des Landesgerichts Klagenfurt gibt, die sich im Berufungsstadium befindet. In dieser Entscheidung wurde festgehalten, dass in rechtlicher Hinsicht ein Zeckenbiss ein Unfall ist, weil sich aus den Versicherungsbedingungen ergibt – die ja unterschiedlich sind – dass die Lyme-Borreliose als Unfall ganz klar dargelegt wird.“

Wichtig ist rechtzeitiges Erkennen

Mindestens jede dritte Zecke trägt Borrelien in sich. Die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung ist also groß. Zehntausende Menschen in Österreich leiden jedes Jahr an Borreliose. Wird der rote Kreis um den Stich rasch erkannt, kann eine länger andauernde Antibiotikatherapie helfen, er tritt aber nicht bei jeder Infektion auf.

Wird eine Borreliose nicht rasch genug erkannt, kann sie schwerste Folgen für die Patienten mit lebenslangen Krankheitsschüben begleitet von starken Schmerzen im ganzen Körper bis hin zu Lähmungen und einer daraus resultierenden Invalidität haben. In vielen Polizzen von privaten Unfallversicherungen ist ein Zeckenstich als Leistung enthalten, doch gezahlt wird selten.

„Richtungsweisendes Urteil“

Anwalt Toriser fordert für das chronische Leiden seines Mandanten mehr als 100.000 Euro: „Wie sich die Versicherungen verhalten werden, ist noch nicht klar, weil diese Entscheidung richtungsweisend sein dürfte, um Bedingungen zu überarbeiten, bzw. zu überdenken.“

Im konkreten Fall berief die Versicherung gegen das Urteil. Sollte es aber rechtskräftig werden, könnte es zumindest eine finanzielle Erleichterung für viele Borreliosepatienten sein, die sehr oft nur noch eingeschränkt arbeitsfähig sind. Die Entscheidung liegt jetzt beim Oberlandesgericht Graz.