Uwe Scheuch vor Gericht
APA/GERD EGGENBERGER
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Gericht

Uwe Scheuch wegen Bestechung vor Gericht

Der ehemalige freiheitliche Politiker und Ex-Landeshauptmann-Stellvertreter Uwe Scheuch muss sich am Dienstag wieder vor Gericht verantworten. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft ihm, zwei weiteren zwei Personen und einer Werbeagentur, Bestechung und Geschenkannahme vor.

Für den 51-jährigen Uwe Scheuch, einst Obmann der Freiheitlichen in Kärnten, ist es bereits der vierte Strafprozess. Staatsanwalt Bernhard Weratschnig wirft den drei Angeklagten Korruption und Vorteilsnahme vor. Über die Agentur sollen aus Aufträgen von Scheuchs Regierungsbüros Kickback-Zahlungen geflossen sein, die ihm bzw. der Partei zugutekamen, so Weratschnig.

Richter Dietmar Wassertheurer
ORF
Richter Dietmar Wassertheurer

Aufträge über fast 1,5 Millionen Euro

Ein Mitarbeiter eröffnete damals ein Bankkonto, über das laut Anklage Gelder für den Politiker bzw. die Partei verwendet wurden. Das Regierungsbüro wie auch der Beamte standen demnach in ständiger Geschäftsbeziehung mit der Werbeagentur, die von 2006 bis 2014 Aufträge des Büros mit einem Volumen von fast 1,5 Millionen Euro erhielt. Über Scheinrechnungen an die Werbeagentur floss Geld auf das Bankkonto, laut Staatsanwalt waren es insgesamt 50.000 Euro.

Scheuch: „Nicht schuldig“

Während der Geschäftsführer der Werbeagentur Ideenschmiede vor Richter Dietmar Wassertheurer Verantwortung für sein Handeln übernahm, bekannte sich Scheuch nicht schuldig.

Seine Verteidigerin Ulrike Pöchinger meinte, sie stelle sich die Frage: „Was macht mein Mandant da?“ Sein Mitarbeiter habe auch ausgesagt, überhaupt nicht zu wissen, warum der Agenturchef ihm Geld gezahlt habe. Auch Scheuchs ehemaliger Mitarbeiter bekannte sich nicht schuldig.

Staatsanwalt Bernhard Weratschnig
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Staatsanwalt Bernhard Weratschnig

Weiterer Kickback-Vorwurf gegen Scheuch

Nur gegen Scheuch ist ein weiterer Vorwurf des Staatsanwalts gerichtet. Scheuch soll 2009 mit einer anderen Werbeagentur ein „Projekt Nationalpark“ besprochen haben. Bei der Anschaffung von 72 E-Bikes für den Nationalpark Hohe Tauern sei vereinbart worden, dass pro Bike 100 Euro Kickback an Scheuch fließen sollten. Dieses Projekt sei nicht realisiert worden, für die Strafbarkeit sei dies aber auch nicht relevant.