Chronik

Uwe Scheuch wegen Bestechung vor Gericht

Der ehemalige freiheitliche Politiker und Ex-Landeshauptmann-Stellvertreter Uwe Scheuch muss sich kommende Woche wieder vor Gericht verantworten. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft ihm, zwei weiteren zwei Personen und einer Werbeagentur Bestechung und Geschenkannahme vor.

Über die Werbeagentur sollen aus Aufträgen seines Regierungsbüros Kick-back-Zahlungen geflossen sein, die ihm bzw. der Partei zugutekamen, so der Verdacht. „Der Anklage liegt zugrunde, dass der ehemalige Landeshauptmannstellvertreter und Landesrat im Jahre 2006 einen Mitarbeiter damit beauftragt haben soll, Geld für die Partei (damals für das BZÖ) bzw. seinen persönlichen Wahlkampf zu organisieren“, heißt es im Gerichtsspiegel. Dieser Auftrag war bereits Thema in Korruptionsprozessen in Klagenfurt.

Eigens Konto eröffnet

Der Mitarbeiter eröffnete damals ein Bankkonto, über das laut Anklage Gelder für den Politiker bzw. die Partei verwendet wurden. Das Regierungsbüro wie auch der Beamte standen demnach in ständiger Geschäftsbeziehung mit der Werbeagentur. Diese erhielt von 2006 bis 2014 Aufträge des Büros mit einem Volumen von 1.499.973,95 Euro. Über Scheinrechnungen an die Werbeagentur – ohne zugrunde liegende Leistungen – floss Geld auf das Bankkonto.

Die Verteidigung argumentiert, es sei kein Schaden für das Land entstanden. Der Mitarbeiter von Scheuch habe Honorare an die Werbeagentur geschickt. Die Agentur habe das Geld dann auf das Konto eingezahlt.

Uwe Scheuch bei einem Prozess 2018
APA/GERT EGGENBERGER
Uwe Scheuch bei einem Prozess 2018

Der angeklagten Qualifikation entsprechend liegt der Betrag, um den es geht, zwischen 3.000 und 50.000 Euro. Scheuch wies die Vorwürfe bisher zurück. Richter Dietmar Wassertheurer setzte vorerst zwei Verhandlungstage an.

Bereits vierter Prozess

Für den 51-jährigen Uwe Scheuch, einst Landeshauptmann-Stellvertreter und Obmann der Freiheitlichen in Kärnten, wird es bereits der vierte Strafprozess sein. 2012 wurde er in der „Part of the game“-Affäre wegen Geschenkannahme durch Amtsträger verurteilt, Scheuch verließ in der Folge die Politik. 2018 wurde seine Verurteilung in der Causa „BZÖ-Wahlbroschüre“ rechtskräftig. Auch seine dritte Verurteilung wegen Untreue – mittels überhöhter Scheinrechnungen an das Land wurden Guthaben bei Medienunternehmen aufgebaut und später abgeschöpft – ist mittlerweile rechtskräftig. Die Zusatzstrafe von 4.400 Euro wurde in der Instanz bestätigt.