Chronik

Glock-Prozess neuerlich vertagt

Der Prozess nach einem tödlichen Arbeitsunfall im Glockwerk in Ferlach ist am Donnerstag erneut vertagt worden, nachdem das Sachverständigengutachten erörtert worden ist. Die Verteidigung lehnte den Gutachter wegen „mangelnder Sachkunde“ ab.

Sachverständiger Hans-Jörg Krassnig bezeichnete den Flammversuch, bei dem am 5. März 2019 ein Arbeiter in dem Werk in der Kärntner Stadt Ferlach getötet und ein weiterer schwer verletzt worden war, als nicht dem Stand der Technik entsprechend. Verwendet wurde dafür ein Wasserstoff-Sauerstoff-Gemisch, das in dieser Verbindung Knallgas ergibt. Der damalige Geschäftsführer der Glock Technology GmbH, der Geschäftsführer des Ferlacher Werks und der Betriebsleiter müssen sich nun dafür verantworten.

„Nicht bestimmungsgemäß vermischt“

Die beiden Komponenten seien nicht bestimmungsgemäß verwendet worden, die Versuchsanordnung habe nicht der Regel der Technik entsprochen und konstruktive Mängel aufgewiesen, auch sei die Risikobeurteilung mangelhaft gewesen, erklärte der Gutachter. Die Befüllung habe ebenfalls jeder Norm widersprochen.

Es sei nachträglich auch nicht mehr feststellbar, was die Katastrophe letztendlich ausgelöst habe, meinte er. Denn Knallgas sei hoch entzündlich. Es reichen oft schon eine leichte elektrostatische Ladung oder auch nur Schallwellen für eine Explosion, auch eine Selbstentzündung sei nicht auszuschließen, erläuterte er. Doch in der Planung sei dieses Risiko nicht berücksichtigt worden.

Gutachten als „mangelhaft“ bezeichnet

Der Sachverständige wurde von den Verteidigern wegen „mangelnder Sachkunde“ abgelehnt. Das vorliegende Gutachten bezeichneten sie als „widersprüchlich und mangelhaft“. Ihren Antrag auf Bestellung eines anderen Sachverständigen lehnte Richter Manfred Herrnhofer ab.

Der Arbeitsinspektor, der mit der Erhebung der Unfallursache beauftragt war und unmittelbar nach dem Vorfall am Unglücksort eintraf, erklärte ebenfalls, dass die für den Versuch aufgebaute Anlage für ein Wasserstoff-Sauerstoff-Gemisch ungeeignet gewesen sei. Für derartige Versuche brauche man fundamentales Wissen über Wärmeprozesse. Es empfehle sich, dabei die Hilfe einer technischen Universität in Anspruch zu nehmen. In einem solchen Fall wäre die fatale Fehleinschätzung ans Tageslicht gekommen.

„Allen Regeln der Gastechnik widersprochen“

Hier sei allen Regeln der Gastechnik widersprochen worden. Es habe sich bei dem Vorfall eher um eine Detonation denn um eine Explosion gehandelt habe. Durch die hohe kinetische Energie seien Metallteile durch den ganzen Raum geflogen und hätten Tür und Dach durchschlagen. Der Mann, der unmittelbar neben der Versuchsanlage stand, erlitt tödliche Verletzungen. Ein weiterer Mitarbeiter wurde schwer verletzt.

Staatsanwältin Nicole Sembach forderte die Vorführung des Videos eines ähnlichen Brennversuchs, der bereits im Februar 2019 durchgeführt worden war. Es solle beweisen, dass notwendige Sicherheitsmaßnahmen nicht ergriffen worden seien. Diesem Antrag gab der Richter statt und kündigte weitere Recherchen an. Auch ein weiterer Mitarbeiter des Arbeitsinspektorats soll gehört werden.