Ein leerer Gerichtssaal im Landesgericht
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Chronik

Laienrichter haben Angst vor CoV

Schöffen und Geschworene haben als Laienrichter bei der Rechtsfindung in Österreich eine bedeutende Rolle. Schon in Normalzeiten ist diese Bürgerpflicht schwer einzufordern, in Coronavirus-Zeiten noch mehr, viele haben Angst. Belastend für Gerichte und Angeklagte.

Derzeit ruhen hunderte Prozesse am Landegericht. Am Montag wurde versucht, eine Verhandlung um einen Mann zu führen, der möglicherweise seine sechs Wochen alte Tochter zu Tode geschüttelt hatte. Doch das Gericht scheiterte, denn einer der drei Richter des Schwurgerichtshofs muss im Mai zur Miliz. Außerdem musste ein Geschworener ins Krankenhaus – mehr dazu in Mordprozess gegen Vater vertagt.

Gerichtssprecher Christian Liebhauser-Karl sagte, die Strafprozessordnung sehe vor, dass Laien- und Berufsrichter den gesamten Prozess unmittelbar miterleben müssen. Deswegen sei es besonders aufwendig, wenn ein Schöffe oder Geschwprener ausfalle, dann sei das gesamte Verfahren zu wiederholen.

„Viele haben Angst“

In vielen Fällen heißt es zurück an den Start. Das ist großem Aufwand verbunden, der Angeklagte muss weiter warten. Alle zwei Jahre werden nach dem Zufallsprinzip 25- bis 65-jährige Österreicher auf eine Liste gesetzt und müssen stunden- oder tagelang als Schöffen oder Geschworene im Gerichtssaal sitzen. Dafür bekommen sie Reisespesen. Wer unentschuldigt wegbleibt, muss sogar mit Strafe rechnen.

Trotzdem sei es derzeit schwierig, Laienrichter zu bekommen, so Liebhauser-Karl: „Durch die Krise ist viel Angst im Umlauf und Unsicherheit. Obwohl wir versuchen, dem mit Sicherheitsmaßnahmen zu entgegnen. Das ist wohl der Grund, dass die Geschworenen nicht immer ihrer Pflicht nachkommen und den gerichtlichen Ladungen Folge leisten.“

16 Ladungen für acht Geschworene

Zu den acht Geschworenen kommt üblicherweise ein Ersatz, der nach Hause gehen kann, wenn alle acht Geschworenen anwesend sind. Liebhauser-Karl geht davon aus, dass man 16 Geschworene laden müsse, um zumindest acht zu haben.
Man kann aber nicht einfach irgendjemanden aus der Schöffen- und Geschworenenliste nehmen, denn das würde dem Zufallsprinzip widersprechen. Die Verteidigung hätte ein leichtes Spiel, dem Gericht einen Vorwurf zu machen.