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Gericht

Mordprozess gegen Vater vertagt

Am Landesgericht sollte am Montag der Mordprozess gegen einen 27 Jahre alten Vater, dem vorgeworfen wird, seine Zwillingstochter zu Tode geschüttelt zu haben, fortgesetzt werden. Der Prozess musste allerdings vertagt werden, weil einer der Geschworenen erkrankt ist. Das Verfahren soll im Mai fortgesetzt werden.

Doch nicht nur ein Geschworener fehlt, es wird vermutlich auch ein beisitzender Richter ersetzt werden. Er wird als einer der 3.000 Milizsoldaten einberufen, die ab Mai bei der Bewältigung der Coronavirus-Folgen helfen sollen. Das führt zu einem weiteren Engpass bei Gericht.

Angeklagter bestreitet Vorwürfe

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, im Sommer 2018 seine damals sechs Wochen alte Zwillingstochter zu Tode geschüttelt zu haben. Staatsanwältin Johanna Schunn stützt ihre Anklage auf ein Gerichtsgutachten. Demnach sei der Tod des sechs Wochen alten Zwillingsmädchens im Juli 2018 darauf zurückzuführen, dass der angeklagte Vater den Säugling geschüttelt und gegen einen stumpfen flächigen Gegenstand geschlagen habe.

Der 27-Jährige bestreitet das, und bekennt sich nicht schuldig. Er habe seinen Kindern nie Schaden zugefügt, das Baby habe plötzlich an Atemnot gelitten und er habe sofort den Notruf getätigt.

Verteidigung: Plötzlicher Kindstod

Am ersten Prozesstag vergangene Woche haben der Rettungssanitäter und behandelnde Ärzte ausgesagt, sie hätten weder äußere Verletzungen wahrgenommen noch einen Verdacht auf Misshandlung gehegt. Ein von Verteidiger Alexander Todor-Kostic vorgelegtes Privatgutachten geht von plötzlichem Kindstod aus. Verwandte und Bekannte beschrieben den Angeklagten als liebevollen, fürsorglichen Vater, der niemals laut oder aggressiv sei – mehr dazu in Mordprozess gegen Vater begonnen.

Am Montag hätten weitere Zeugen befragt werden sollen, auch ein Urteil der Geschworenen war erwartet worden. Wegen der Coronavirus-Krise gab es für den Prozess besondere Vorkehrungen. Die drei Richter saßen hinter einer Plexiglaswand, die Geschworenen waren locker im Zuschauerraum verteilt, alle mussten Schutzmasken tragen. Vor der Verhandlung wurde der Schwurgerichtssaal desinfiziert.