Wer eine Pauschalreise buchte, hat rechtlich gesehen die besseren Karten. Alle Reisen bis Ende April werden derzeit von den Veranstaltern gratis storniert, von manchen auch die Urlaube bis Ende Mai. Die Kunden erhalten ihr Geld zurück. Bei Reisen mit Antritt ab Juni ist das Vorgehen der Reisebüros noch offen. Grundsätzlich werden Reisen kostenlos storniert, wenn außergewöhnliche Umstände auftreten, die eine Reise unzumutbar machen, erklärt Konsumenten-Schützer Stephan Achernig von der Arbeiterkammer Kärnten.
Oft kurzfristige Entscheidung
Allerdings kann diese Entscheidung recht zeitnah, bis zu einer Woche vor Abreise fallen. „Das heißt, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, wie eine Krankheit am Reiseort oder Ausreiseverbote, dann kann ich natürlich kostenlos stornieren und habe einen Anspruch mein Geld zurückzubekommen. Ich müsste da nicht einen Gutschein akzeptieren“.
Lage unvorhersehbar
Wer aber nicht abwarten will oder wem die Lust auf den Auslandsurlaub vergangen ist, der kann von sich aus jetzt stornieren, je früher desto günstiger, sagte der Konsumentenschützer: „Es gibt nur zwei Möglichkeiten, entweder sofort stornieren, dann fallen geringe Stornokosten an, oder ich warte, wie die Lage im August ist. Wenn dann die Lage im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Reiseantritt so ist, dass eine Reisewarnung besteht, dann kann ich zu dem Zeitpunkt kostenlos zurücktreten. Wie es beispielsweise im August aussieht, kann jetzt aber noch niemand sagen“, so Achernig.
Schwieriger wird es für Gäste, wenn sie den Urlaub direkt im Hotel, zum Beispiel an der oberen Adria gebucht haben. „Wenn es jetzt beispielsweise im Juli wieder erlaubt wäre, nach Italien zu reisen, es also keine Reisewarnungen mehr gibt, ich dann aber trotzdem nicht fahren will, werde ich Stornokosten zahlen müssen“, so Achernig. In jedem Fall raten Konsumentenschützer, sich an das Reisebüro oder den Hotelier zu wenden und sich zu informieren.