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Politik

Kaiser kritisiert „Oster-Erlass“ scharf

Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) hat am Samstag den Erlass der Bundesregierung scharf kritisiert. Die Einschränkung für die Personenanzahl in privaten Wohnungen und bei Feiern gehen zu weit. Auch ein Verfassungsrechtler sieht das so.

Laut dem am Samstag veröffentlichten Erlass werden Treffen in einem geschlossenen Raum, an denen mehr als fünf Personen teilnehmen, die nicht im selben Haushalt leben, untersagt. An Begräbnissen dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen, an Hochzeiten fünf. Die Anweisung ist vor allem in Zusammenhang mit Ostern zu sehen. Die Bundesregierung empfahl zuletzt, auf Osterfeiern im großen familiären Rahmen aufgrund der Bedrohung durch das Coronavirus in diesem Jahr zu verzichten. Befristet ist der Erlass mit 13. April, also Ostermontag.

„Bund auf Mängel hingewiesen“

Kaiser sagte, man habe den Bund am Freitag auf erhebliche Mängel hingewiesen. Trotzdem habe die Regierung die Weisung erteilt, den Erlass umzusetzen. Kärnten hat die entsprechenden Verordnungen erlassen. Grundsätzlich gelte – unabhängig von jedem Erlass – nach wie vor „Abstand halten, persönliche Kontakte auf das absolut notwendigste Minimum zu reduzieren“, um eine Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, betonte Kaiser.

Widersprüche und Diskrepanzen

Der fragliche Erlass des Bundes auf Basis des Epidemiegesetzes weise aber Widersprüche und Diskrepanzen auf, auf die jetzt auch Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk hinweise. Beispielsweise gelte laut aktueller gesetzlicher Lage eine Beschränkung von 500 Personen bei Veranstaltungen unter freiem Himmel. Dem gegenüber stehe der Erlass, wonach zum Beispiel bei Hochzeiten oder Begräbnissen weit weniger Personen anwesend sein dürfen.

„Das geht zu weit“, meinte Funk zum Erlass. Das Epidemiegesetz ermächtige nämlich gar nicht dazu, Verbote in privaten Räumen auszusprechen, es gehe eben um Veranstaltungen. Der Verfassungsjurist sieht daher im Erlass eine „Beeinträchtigung der Privatsphäre“, wie diese nur etwa bei Hausdurchsuchungen geschehen darf. Infrage stellt Funk auch das bisherige Vorgehen der Polizei, etwa beim Auflösen von „Corona-Partys“.

"Soll Polizei Osterjause kontrollieren?

Einwendungen Kaisers, auch die von ihm geäußerte Sorge über die sehr schnell und ohne ausreichende Einbindung von Experten oder der Opposition getroffene Einschränkungen von persönlichen Freiheiten, seien abgetan worden. Kaiser: „Zu hinterfragen ist auch, ob die Bezirkshauptmannschaften ernsthaft die Polizei anweisen sollen, in Privathäusern zu kontrollieren wie die Osterjause konsumiert wird.“

Bei allem Verständnis für Maßnahmen zur Eindämmung des Virus zeigte sich Kaiser jedenfalls besorgt, dass jetzt eiligst getroffene Gesetzesmaßnahmen weitreichende Einschränkungen in der persönlichen Freiheit jeder und jedes Einzelnen nach sich ziehen. „Hier muss die Bundesregierung jedenfalls mit größter Sensibilität, hohem Augenmaß vorgehen und glaubwürdig versichern, dass die Einschränkung persönlicher Freiheiten dann auch wieder zurückgenommen werden.“ Der Landeshauptmann forderte die Bundesregierung auf, „zu einem geordneten und gut abgestimmten Krisenmodus zurückzufinden“.