Der Wolfsberger Bezirkshauptmann Georg Fejan
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Gericht

Bezirkshauptmann zu Geldstrafe verurteilt

Zu zwei Schuldsprüchen ist es im vierten Prozess im Zusammenhang mit der aufgehobenen Hofburg-Stichwahl gekommen. Der Wolfsberger Bezirkshauptmann Georg Fejan und ein leitender Beamter wurden wegen falscher Beurkundung zu Geldstrafen verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Nicht schuldig bekannten sich beide Angeklagten zu Beginn des Prozesses vor Richter Gernot Kugi. Vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs wurden schließlich auch beide vom Schöffensenat freigesprochen. Der Wolfsberger Bezirkshauptmann Georg Fejan und sein leitender Beamter beteuerten im Lauf des Prozesses mehrmals, dass es beim Auszählen der Wahlkarten am 23. Mai 2016 zu keinerlei Manipulation gekommen sei.

Bezirkshauptmann und der zweite Angeklagte vor Gericht
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Fejan und der zweite Angeklagte vor Gericht

Schuldig der falscher Beurkundung

Beide gaben zu, die Überkuverts der Wahlkarten schon um 8.15 Uhr aufgeschlitzt zu haben. Als um 9.00 Uhr die Beisitzer zur Auszählung kamen, wurden die Wahlkuverts entnommen und ausgezählt. Bezirkshauptmann Georg Fejan begründete in seiner Einvernahme diese Praxis mit Zeitersparnis, die man erzielen wollte. Die Gesetze für das Prozedere nach einer Wahl seien zu einer Zeit geschrieben worden, in der es kaum Wahlkarten gegeben habe. Mittlerweile seien Wahlkarten ein Massenphänomen.

Das Aufschlitzen eines Briefkuverts
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Kuverts wurden zu früh geöffnet

Die beiden Angeklagten verstießen aber nicht nur gegen diese Bestimmungen des Wahlgesetzes, sie bestätigten auch eine Sitzung der Wahlbehörde, die nie stattgefunden hatte. In einem weiteren Protokoll, das der Bundeswahlbehörde weitergeleitet wird, bestätigten sie per Unterschrift, dass alle Bestimmungen eingehalten worden seien.

Geldstrafen für Angeklagte

Der Leiter der Wahlbehörde, Bezirkshauptmann Georg Fejan, fasste 180 Tagessätze zu je 60 Euro aus, er muss also 10.800 Euro bezahlen. Der zweite Angeklagte wurde zu 180 Tagessätzen zu je 100 Euro, also zu 18.000 Euro Geldstrafe, verurteilt. Der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter hat keine Erklärung abgegeben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.