Die Republik klagte insgesamt vier Kärntner Wahlleiter zivilrechtlich, neben dem Bürgermeister von Villach auch drei Bezirkshauptleute. Durch die Wahlwiederholung sei ein Schaden von mehr als acht Millionen Euro entstanden. Grund für die Wiederholung seien mehrere Fehler gewesen, es gab hier auch bereits einige Urteile.
Gericht: Schaden wäre sowieso eingetreten
In dem Urteil des Zivilgerichts hieß es, weil die Wahl wiederholt wurde, gebe es keine Grundlage für Schadenersatzforderungen. Als „Überholende Kausalität“ bezeichnen das Juristen. Es geht also um einen Schaden, der auch ohne das Fehlverhalten der Angeklagten eingetreten wäre. Auch steht in den Wahlgesetzen nirgends geschrieben, dass bei Fehlverhalten Schadenersatz gezahlt werden müsse. Daher sei auch die geforderte Summe von 36.000 Euro für den Anwalt des Villacher Bürgermeisters, Meinhard Novak, nicht nachvollziehbar: „Wobei die Höhe niemals richtig dargelegt wurde, das hat die Erstrichterin auch gesagt. Sie macht ein Urteil dem Grunde nach, zweifelt aber die Angaben zur Höhe an.“
Einfluss auch andere Urteile
Vorerst muss Albel jedenfalls keinen Schadenersatz zahlen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. "Alles hänge von der Republik ab, es geht ans Oberlandesgericht und an den Obersten Gerichtshof, man sei darauf eingestellt, so Anwalt Novak. Die Berufungsfrist endet Ende Jänner. Wird das Urteil rechtskräftig, hat das wohl auch Auswirkungen auf das Verfahren gegen den Bezirkshauptmann von Wolfsberg, Georg Fejan. Auch von ihm fordert die Republik Schadenersatz.
Bei der ersten Tagsatzung Ende des Vorjahres sei vereinbart worden, dass man aus verfahrensökonomischen Gründen auf den Ausgang des Albel-Prozesses warte. Noch offen ist auch das Verfahren gegen den Bezirkshauptmann von Villach- Land, Bernd Riepan. Am Donnerstag findet die zweite Tagsatzung statt. Das Verfahren gegen den Bezirkshauptmann von Hermagor, Heinz Pansi, ruht derzeit.