Ein Bewohner eines Mehrparteienwohnhauses erstattete Anzeige, dass auf der Zufahrtsstraße zum Parkplatz der Wohnanlage vermutlich eine Handgranate liege. Da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass es sich dabei um eine echte Plastik-Handgranate handelt, wurde ein Sperrkreis errichtet und ein sprengstoffkundiges Organ angefordert.
Der Spezialist sah sich das Objekt an und stellte fest, dass es sich bei dem Gegenstand um ein Hundespielzeug aus Gummi handelte, das einer Handgranate ähnelt. Die Absperrmaßnahmen wurden daraufhin aufgehoben.