Arthur mit Mutter und Schulfreundin
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Chronik

Aufarbeitung von Unfall bei Schulausflug

In der Bildungsdirektion ist am Montag der Schulausflug nachbesprochen worden, bei dem ein Achtjähriger auf einem Bauernhof schwer verletzt wurde. Er war mit den Haaren in eine Mühle geraten, die Kopfhaut wurde zum Teil heruntergerissen. Von der Schule sei nichts falsch gemacht worden, hieß es.

Bildungsdirektorin Isabella Penz hatte zur großen Gesprächsrunde geladen. Anwesend waren die Schulleitung, die betroffene Lehrperson, die Schulaufsicht und Juristen. Zusammen wurde der Schulausflug vor etwas mehr als einer Woche auf den Bauernhof im Bezirk St. Veit aufgearbeitet – mehr dazu in Schulkind bei Ausflug verunglückt.

Schule und Lehrer hätten alles richtig gemacht heißt es von der Behörde. Denn zum Unfallzeitpunkt waren eine Lehr- und eine Begleitperson im Raum, als der Bub mit seinen etwas längeren Haaren in eine Mühle geraten war. Lehrer und Begleitpersonen müssen auf die körperliche Sicherheit und Gesundheit der Schülerinnen und Schüler achten und Gefahren nach ihren Kräften abwenden so steht es in den Vorschriften.

„Keine Verletzung der Aufsichtspflicht“

So sei es in diesem Fall auch gemacht worden, befindet die Bildungsdirektion. Nach dienstrechtlicher Prüfung sei davon auszugehen, dass keine Aufsichtspflichtverletzung der Lehrerin vorliegt, heißt es von Penz in einer schriftlichen Stellungnahme per E-Mail. Ein Interview zu dem Fall wollte sie nicht mehr geben, es sei bereits alles gesagt. Alle Beteiligten bedauern den Vorfall sehr, heißt es im E-Mail der Bildungsdirektion.

Dem Schüler wünscht die Bildungsdirektion eine gute und rasche Besserung. Diese Woche wird in der betroffenen Schule ein Gesprächsabend stattfinden. Es gehe darum, den Fall mit den Eltern gemeinsam aufzuarbeiten und das Vertrauen zwischen Schule, Eltern und Kindern wiederherzustellen.