Richterband und Schöffen
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Gericht

Vergewaltigung: 14 Monate für 14-Jährigen

Am Montag ist am Landesgericht Klagenfurt ein 14-Jähriger wegen Vergewaltigung einer Elfjährigen zu 14 Monaten Haft verurteilt worden, 13 davon bedingt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Da er schon in U-Haft saß muss er nicht nochmals in Haft.

Bei einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe seien dem Angeklagten sein Geständnis, die Unbescholtenheit, aber insbesondere das Alter mildernd anzurechnen, so Richter Michael Schofnegger. Eine gänzlich bedingte Strafe sei aufgrund des Gewaltschutzpaketes 2020 bei einer Vergewaltigung nicht möglich. Zum unbedingten Teil der Strafe ergänzte der Richter: „Wir erachten einen neuerlichen Haftantritt als nicht notwendig, da der Angeklagte das Übel der Haft bereits verspürt hat, als er in Untersuchungshaft war.“

„Sie müssen sich verändern“

Abschließend wandte sich Schofnegger eindringlich an den 14-Jährigen: „Sie müssen sich verändern, anpassen und hier Fuß fassen, damit so etwas nie mehr passiert!“ An die erteilten Weisungen müsse er sich unbedingt halten: weiterhin eine ambulante Psychotherapie beanspruchen und regelmäßigen Kontakt zur Bewährungshilfe halten. Neben der teilbedingten Haft muss der Angeklagte 1.000 Euro Schadenersatz leisten und die Verfahrenskosten übernehmen. Der 14-Jährige nahm das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig, teilte der Richter mit.

Mit Mutter im Gericht erschienen

Der Angeklagte ist ein schmächtiger Bub, mit einer FFP-2-Maske betrat er wortlos den Gerichtssaal. Begleitet wurde er von seiner Mutter, die versuchte, die Kameraleute am Filmen zu hindern. Der vorsitzende Richter ermahnte diese mehrmals, sich hinzusetzen und Zwischenrufe zu unterlassen, andernfalls müsse sie den Gerichtssaal verlassen.

Mädchen mit Kabelbindern fixiert

Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse fasste sich in ihrem Anklagevortrag kurz. Der 14-Jährige habe sein elfjähriges Opfer fixiert und vergewaltigt. Es gebe Bild- und Videomaterial, aufgrund dessen der Jugendliche zu überführen sei. Nach der Tat habe er dem Mädchen gedroht, dass es, wenn es davon etwas erzählte, mit schlimmen Folgen zu rechnen hätte, weshalb auch der Tatbestand der versuchten Nötigung vorliege.

Verteidiger: Jugendlicher wird gestehen

Der Verteidiger des jugendlichen Angeklagten, Gernot Funder, erwähnte zu Beginn des Prozesses: „Die Tathandlung ist nicht zu beschönigen. Mein Mandant wird sich vollinhaltlich geständig zeigen.“ Der Bub sei kein erwachsener Gewalttäter, sondern erst kurz vor der Tat 14 Jahre alt und strafmündig geworden. Nach der Tat sei der Bub fünf Wochen lang in Untersuchungshaft gewesen, was ihn neben der traumatischen Fluchterfahrung aus der Ukraine weiter schwer traumatisiert hätte.

In die Schule könne der 14-Jährige seit drei Monaten nicht mehr gehen, da ihn aufgrund des Geschehenen und des offenen Strafverfahrens keine Schule annehme. Funder schilderte: „Er befindet sich jetzt in medizinischer und psychologischer Betreuung und erhält Bewährungshilfe.“

Vorübergehend in U-Haft

Die Tat soll sich am 15. Jänner in Mittelkärnten zugetragen haben. In einem von drei selbstgebauten Lagern in einem Wald soll es zu einem mehrere Stunden dauernden Martyrium gekommen sein. Die Mutter des Opfers verständigte die Polizei, als sich die Tochter danach ihr anvertraut hatte. Weil der 14-Jährige besonders brutal vorgegangen sein soll, wurde er vorübergehend in Untersuchungshaft genommen. Nach fünf Wochen wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt. Ein 13-Jähriger soll die Tat zum Teil mit seinem Handy mitgefilmt und dem Mädchen nicht geholfen haben. Er ist noch strafunmündig und kann nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Die zwei Buben und das Mädchen stammen alle aus der Ukraine.

Hilfsangebote für Opfer von Gewalt

In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter 0800-222-555, beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser, beim Gewaltschutzzentrum Kärnten unter 0463 590 290, beim Frauenreferat Kärnten unter 050 536 33052 sowie beim 24-Stunden Frauennotruf unter 01-71719 und dem Polizeinotruf 133.