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Gericht

Start für Prozess gegen Hobby-Rennfahrer

Am Landesgericht Klagenfurt hat am Donnerstag der Zivilprozess gegen einen Hobby-Rennfahrer begonnen. Der Mann raste vor zwei Jahren bei einem Autoslalom in Patergassen in die Zuschauermenge, zwölf Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Die Versicherung des Veranstalters will nun die Hälfte der bisherigen Kosten für die Verletzten vom Lenker zurück.

So fordert die Versicherung des Veranstalters, die bisher 200.000 Euro für Schadenersatz und Behandlungskosten gezahlt hat, die Hälfte, also 100.000 Euro, vom Unfall-Lenker. Denn ihrer Meinung nach habe der Lenker nach der Überquerung der Ziellinie sein Auto nicht- wie vorgeschrieben- abgebremst. Er habe einen Fahrfehler begangen, zudem sei das Auto manipuliert gewesen, daher sei es zu dem Unfall gekommen.

Streit über Mitschuld des Lenkers

Robert Oberlerchner, der Anwalt der Versicherung, sagte: „Am Unfallvideo ist auch ganz klar zu sehen, dass mit dem Überqueren der Ziellinie das Fahrzeug nochmals beschleunigt wird. Der Motor heult auf. Das heißt, auch dieser Umstand ist zum Nachteil des Beklagten zu verwerten.“

Zivilprozess gegen Autoslalomfahrer

Seinen Mandanten treffe keine Schuld, sagte der Anwalt des Fahrers, Benjamin Dellacher. Gerade ein Autoslalom lebe, anders als eine Rallye, von Fahrfehlern, da nur derjenige gewinne, der die wenigsten mache: „Unsere Einwendungen sind klar gegenüber dem Gericht platziert worden. Dementsprechend muss man abwarten.“

Richterin stellte Vergleich in den Raum

Richterin Laura Rausch wird einen Sachverständigen bestellen. Der Anwalt der Versicherung lehnt den Vorschlag der Richterin ab, denn der Sachverständige sei selbst Rennfahrer und habe daher kein Interesse, eine Haftung eines Lenkers für einen Unfall festzustellen. Das kann der Anwalt des Lenkers nicht nachvollziehen. Die Bestellung liegt in der Hand des Gerichts.

Die Richterin stellte einen Vergleich in den Raum, doch da gehen die Vorstellungen noch weit auseinander, obwohl ein langer Prozess zusätzlich bis zu 50.000 Euro kosten könnte. Robert Oberlerchner, der Anwalt der Versicherung: „Jedenfalls eine Voraussetzung für einen möglichen Vergleich ist natürlich die Erklärung des Beklagten, dass er hier ein Mitverschulden übernimmt.“

Das kommt für den Anwalt des Fahrers, Benjamin Dellacher, nicht in Frage. Wird kein Vergleich geschlossen, ist der nächste Verhandlungstermin für den Herbst angesetzt.