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Chronik

Autoslalom-Unfall: Versicherung klagt Lenker

Nach dem schweren Autoslalom-Unfall in Patergassen vor zwei Jahren ist nun eine 100.000-Euro-Klage gegen den Unfall-Lenker eingebracht worden. Die Versicherung des Veranstalters sieht eine Mitschuld und fordert die Hälfte der Schadenskosten. Der Beklagte weist die Vorwürfe zurück.

Bei der Motorsportveranstaltung im Jahr 2022 kam ein Autoslalom-Fahrer von der Strecke ab und krachte in eine Zuschauergruppe. Mehr als zehn Menschen wurden teils schwer verletzt. In einem Strafprozess stellte sich heraus: Die Absicherung in gewissen Bereichen war mangelhaft. Es gab eine Diversion, der Veranstalter musste einen Geldbetrag zahlen.

„Lenker hat Fahrzeug manipuliert“

Seine Versicherung klagt nun aber den Lenker selbst, wirft ihm eine Mitschuld an dem Unglück vor. Der Fahrer sei mit einer überzogenen Fahrweise aufgefallen und deshalb von der Rennstrecke abgekommen, sagte Robert Oberlerchner. Er vertritt die Haftpflichtversicherung des Veranstalters. Außerdem hätte der Lenker an seinem Fahrzeug unzulässige Manipulationen vorgenommen: „Es ist von mehreren Personen beobachtet worden, dass der Lenker mit einem Computer am Fahrzeug hantiert hat, das heißt, dass offensichtlich in die Fahrzeugsoftware eingegriffen worden ist und dadurch eben entsprechende Manipulationen aus unserer Sicht so erfolgt sind, dass das Fahrzeug dann nicht mehr wirklich steuerbar gewesen sein dürfte.“

Bis jetzt Kosten in Höhe von 200.000 Euro

Gefordert werden nun mehr als 100.000 Euro, um sich die Kosten für den entstandenen Schaden zu teilen: „Die Haftpflichtversicherung des Veranstalters hat entsprechende Schadenersatzansprüche an die Opfer geleistet und auch Zahlungen an die Sozialversicherung für die Behandlungs- und Heilungskosten geleistet. Das waren bis jetzt nahezu 200.000 Euro.“

„Kein aggressiver Fahrstil“

Benjamin Dellacher, er ist Anwalt des Rennfahrers, weist die gegen seinen Mandanten erhobenen Vorwürfe zurück: „Aus Sicht von meinem Mandanten sind die Vorwürfe ziemlich aus dem Zusammenhang gerissen. Selbstverständlich hat jeder Rennfahrer den Willen, das Ziel so schnell wie möglich zu erreichen. Dementsprechend versucht man, so schnell wie möglich zu fahren. Das war selbstverständlich auch der Fall. Und der Vorwurf von einem aggressiven Fahrstil muss dementsprechend zurückgewiesen werden.“

„Tuning an sich ist nicht unzulässig“

Auch den Vorwurf eines manipulierten Fahrzeuges versteht Dellacher nicht: „Der Begriff Manipulation müsste einmal definiert werden. Tuning an sich ist nicht unzulässig bei Motorsportveranstaltungen. Selbst, wenn es Manipulationen gegeben hätte, dann waren die nicht unfallkausal.“ Dellacher kritisiert in diesem Zusammenhang auch, dass die Sicherheitsvorkehrungen in den vergangenen Jahren nicht verschärft, sondern sogar gelockert wurden.

Am kommenden Donnerstag wird am Landesgericht Klagenfurt verhandelt. Muss der Lenker das Geld tatsächlich zahlen, dann wohl aus eigener Tasche. Die Versicherung ist nämlich ausgestiegen, so Dellacher.