Tempo 30
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Verkehr

Viele Fragen zu Radarkästen in Gemeinden

Diese Woche ist im Nationalrat eine Novelle zur Straßenverkehrsordnung beschlossen worden, die es Gemeinden und Städten erleichtert, Tempo 30 umzusetzen. Es ist aber nicht so einfach, einen Radarkasten zur Überwachung in einer Gemeinde aufzustellen, außerdem sind die Geräte teuer. Jede Gemeinde muss sich Kosten und Nutzen selbst ausrechnen.

Im Vorfeld bekundeten etliche Gemeinden in Kärnten ihr Interesse, doch so einfach ist es gar nicht, einen Radarkasten aufzustellen. Rechtliche Voraussetzungen müssen geklärt werden, damit ein Radarkasten in einer Gemeinde aufgestellt werden kann. Denn er muss in der Landesverkehrsabteilung genehmigt werden.

„Dienen der Verkehrssicherheit“

Seitens des Landes werden Vorgabelisten erstellt, wo ein Radar in einer Gemeinde stehen dürfe, so der Leiter der dafür zuständigen Abteilung 7 in der Landesregierung, Albert Kreiner: „Radargeräte sollen grundsätzlich dort aufgestellt werden, wo es der Verkehrssicherheit dient und nicht dort, wo man eine Einnahmenmaximierung an Strafgeldern durchführen kann. Es sollte hier ein einheitlicher Raster für die Gemeinden bestehen, da die Bemühungen der Gemeinden, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, unterstützt werden soll. Klassische Radarstandorte können in 30er Zonen, vor Schulen, auf langen geraden Strecken oder innerhalb eines Ortsgebiets sein.“

Bis zu 80.000 Euro Kosten pro Jahr

Jede Gemeinde muss für sich ausrechnen, ob sie sich ein Radargerät leisten kann und will. „Ein Radargerät kostet um die 80.000 Euro in der Anschaffung und dann sind da noch unter anderem die laufenden Betriebskosten. Es muss also jede Gemeinde genau durchrechnen, ob sich das für sie auszahlt“, so Krainer. Vor allem, wenn man bedenke, dass für geringfügige Geschwindigkeitsübertretungen, die der Klassiker für eine Anonymverfügung seien, 20 Prozent von den 40 bis 80 Euro für die Verwaltung abgezogen werden.

„Da muss man schon kalkulieren, wie viele Radarstrafen braucht eine Gemeinde, damit sich ein Gerät rechnet, sofern die Gemeinde nicht tatsächlich ausschließlich auf Verkehrssicherheitsaspekte abzielt.“ Die Novelle der Straßenverkehrsordnung, die es den Gemeinden erleichtert, Tempo 30 umzusetzen, wird mit 1. Juli in Kraft treten