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Politik

Weidetiere besser vor Wölfen schützen

Am Dienstag hat die Landesregierung das neue Alm- und Weideschutzgesetz beschlossen. In ausgewiesenen Schutzgebieten soll es rascher möglich sein, einen „Schadwolf“ zu schießen. Eine Verordnung zu Wölfen in Siedlungsgebieten sei ebenfalls in Begutachtung, hieß es.

Agrarreferent Martin Gruber (ÖVP) sagte dazu: „Weil wir nicht auf etwaige Veränderungen auf europäischer Ebene warten können, was die Senkung des Schutzstatus’ anbelangt. Bereits nachdem der erste Riss festgestellt wurde, besteht die Möglichkeit der Entnahme des Schadwolfs für die Dauer von vier Wochen im gesamten Jagdgebiet sowie innerhalb eines Zehn-Kilometer-Radius’ davon.“

Gruber betonte, dass Kärnten damit einmal mehr Vorreiter beim Schutz von Weidetieren sei. Das neue Gesetz soll noch vor Beginn der Alm-Saison im Landtag beschlossen werden.

Festlegung von Almen als Schutzgebiete

Damit dieses Gesetz noch vor der heurigen Weidesaison in Kraft treten könne und es zu keinen rechtlichen Regelungslücken komme, habe man parallel bereits weitere Verordnungen in Begutachtung geschickt, so Gruber. Zum einen die Verordnung, die festlege, welche Kärntner Almen konkret zu Schutzgebieten erhoben werden. Aktuell liegen in allen Kärntner Gemeinden, in deren Gemeindegebieten sich bewirtschaftete Almen befinden, Listen und Übersichtspläne zu den geplanten Almschutzgebieten auf und können eingesehen werden.

Zum zweiten wurde eine neue Risikowolfs-Verordnung in Begutachtung geschickt, damit es im Siedlungsgebiet weiterhin die Möglichkeit gibt, Problemwölfe zu vergrämen und wenn nötig zu entnehmen.

Für die FPÖ ist das Gesetz ein erster Schritt. Sie fordert, dass der Wolf das ganze Jahr über bejagt werden könne. Das Team Kärnten mahnt, dass die Entnahme von Wölfen zielgerichtet erfolgen müsse.