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Chronik

Klage nach Kuh-Attacke abgewiesen

Das Landesgericht Klagenfurt hat die Klage einer deutschen Urlauberin nach einer Kuh-Attacke in Heiligenblut abgewiesen. Die Frau und ihr Ehemann hätten laut Rechtssprechung eine andere Route wählen können. Ihrer Schadenersatzforderung wurde nicht stattgegeben.

Die 59-jährige Deutsche wollte laut einem Bericht der Kronen Zeitung 30.000 Euro Schadenersatz, nachdem sie im August vor zwei Jahren beim Überqueren einer Weide von einer Kuh attackiert worden war. Das Tier hatte die Frau über eine etwa acht Meter hohe Böschung gestoßen. Dabei wurde die Frau am Knöchel verletzt.

Die Ansprüche der Frau wurden nun rechtskräftig abgewiesen, mit der Begründung des Gerichts, dass im hochalpinen Gelände auf einer umzäunten Weide auch mit Weidevieh zu rechnen sei. Die Wanderer hätten demnach eine andere Route wählen können. Laut dem Zeitungsbericht könnte das Urteil eine Trendwende in der seit vielen Jahren andauernden juristischen Auseinandersetzung in Sachen Weidevieh versus Wanderer bedeuten.