Verhandlungssaal
ORF/Konrad Weixelbraun
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Chronik

Haftstrafe wegen erschlichener Flüge

Weil er sich sieben Privatjet-Flüge und 28 Hotelübernachtungen um 90.000 Euro erschlichen haben soll, ist ein 25-jähriger Kärntner am Donnerstag zu 47 Monaten Haft verurteilt worden. Der Mann war voll geständig, bei insgesamt 17 weiteren Buchungen von Privatflügen war es beim Versuch geblieben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der ehemalige BZÖ-Funktionär war laut Anklage durch die Netflix-Serie „Inventing Anna“ über die Trickbetrügerin Anna Sorkin zu den Taten inspiriert worden. Sowohl die Staatsanwältin als auch die Verteidigerin des Mannes sprachen von Betrügereien im Zusammenhang mit der gehypten Serie.

Das Konto war nie gedeckt

Dutzende Male buchte der 25-Jährige Privatjets, unter anderem nach Nizza, Ibiza oder Chile. Dazu tätigte er eine Überweisung und fertigte einen Screenshot davon an, den er an den Jet-Vermieter schickte. Sein Konto war jedoch bei Weitem nicht gedeckt, die Überweisung wurde rasch storniert. Sieben Mal gelang es ihm tatsächlich, die Flüge anzutreten, 17 Mal blieb es aber beim Versuch. Ein solcher Betrug führte auch zu seiner Festnahme am Flughafen Klagenfurt, just als er erneut ein mit Fake-Bestätigung gebuchtes Flugzeug besteigen wollte – mehr dazu in Betrüger von TV-Serie inspiriert.

Haftstrafe wegen erschlichener Flüge

„Ich wollte so tun, als wäre ich reich“, erklärte der 25-Jährige dem vorsitzenden Richter Dietmar Wassertheurer. Schnell habe er erkannt, dass er sich ein Leben wie das der Reichen im Fernsehen nie erarbeiten würde können – mit seiner Werbeagentur, die nie den Betrieb aufgenommen hatte, oder als Kellner mit einem monatlichen Verdienst von 1.300 Euro. Dazu gekommen sei, dass er seine damalige Frau, die ihn erniedrigt habe, beeindrucken wollte.

„Zug oder Bus konnte ich mir nicht leisten“

Einmal stand ein Flug von Klagenfurt nach Stuttgart an – „das war ein Familienbesuch“, gab der Kärntner an. „Und wie wäre es mit dem Bus oder mit dem Zug?“, gab Richter Wassertheurer preiswertere Reisetipps. „Dazu hatte ich kein Geld“, lieferte der 25-Jährige eine recht eigenwillige Erklärung. Eine solche hatte er auch für die Hotelübernachtungen: „Ich hatte da keine fixe Bleibe.“ Teilweise hatte er zwei Hotels gleichzeitig gebucht, um schnell umziehen zu können, wenn ihm die Polizei zu nahe kommt, von der er da schon gesucht wurde.

Wenn möglich sollte die Haft nicht allzu lange ausfallen, bat der 25-Jährige: „Wenn ich länger in Haft bin, kann ich den Schaden nicht so schnell zurückzahlen.“ „So traurig das auch ist“, antwortete Richter Wassertheurer, „den können Sie wohl nur mit einem Lottosechser zurückzahlen. Bei einem Einkommen von zuletzt 1.300 Euro mit Sorgepflicht für ein Kind und null Praxis, obwohl Sie schon länger mit der Schule fertig sind.“

Angeklagter schrieb in Haft ein Buch

Mildernde Umstände führte die Verteidigerin des Mannes ins Treffen. Die Geschehnisse aus der Serie hätten für ihn einen „spielerischen Reiz“ dargestellt, das, was gezeigt wurde, in der Realität umzusetzen. Ihr Mandant leide unter einem „pathologischen Geltungsdrang“, er genieße die Aufmerksamkeit und habe in Haft sogar ein Buch geschrieben.

Der Schöffensenat sprach den Mann schließlich wegen gewerbsmäßig schweren Betruges schuldig. Zu den 40 Monaten unbedingter Haft kommen noch sieben Monate hinzu, die ihm bei einer vorherigen Verurteilung bedingt nachgesehen wurden. Neben den 90.000 Euro Schaden könnte die rein finanzielle Rechnung für den 25-Jährigen aber auch noch höher ausfallen. Denn einige Jet-Vermieter würden bis zu 100 Prozent Stornogebühren für nicht zustande gekommene Flüge in Rechnung stellen – in Summe 420.000 Euro. Der Mann nahm das Urteil an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab..