Landesgericht Klagenfurt
ORF.at/Zita Klimek
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Gericht

32 Monate Haft für sexuellen Missbrauch

Zu 32 Monaten unbedingter Haft ist ein 26 Jahre alter Mann am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt verurteilt worden. Er soll einen Minderjährigen über Videochat zu sexuellen Handlungen animiert und kinderpornografische Darstellungen aus dem Internet heruntergeladen und weiterverbreitet haben.

Seit vergangenen September sitzt der 26 Jahre alte Mann aus dem Bezirk Wolfsberg bereits in Untersuchungshaft. Für ihn war es nicht das erste Mal, als er am Dienstag auf der Anklagebank Platz nehmen musste. Wegen des Herunterladens und der Weitergabe von kinderpornographischen Darstellungen wurde er bereits zwei Mal verurteilt. Aus diesen Verurteilungen gibt es noch Bewährungsstrafen.

Angeklagter zeigte sich umfassend geständig

Nur einen Monat nach der zweiten Verurteilung wurde der 26-Jährige im April 2023 wieder rückfällig. Über soziale Medien lernte er einen 13 Jahre alten Buben kennen und unterhielt sich mit ihm zunächst über Fußball. Schnell entwickelten sich die Gespräche jedoch in eine andere Richtung. Über Videochats verleitete er den Minderjährigen, sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen und ihm Bilder von seinen Genitalien zu schicken, lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Darüber hinaus soll der 26-Jährige im Internet wiederholt nach kinderpornographischen Inhalten gesucht haben und sie heruntergeladen haben. Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte zu allen Vorwürfen umfassend geständig. Erst im Gefängnis sei ihm klar geworden, dass es so nicht weitergehen könne. Er besuche nun eine Therapie und versuche sich zu bessern. Auch sein Bewährungshelfer bescheinigte ihm, dass er problemeinsichtig sei.

Richter Kugi: Unbedingte Haftstrafe

Nach zehn Minuten Beratung verkündete der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Gernot Kugi das Urteil. Der 26-Jährige erhält eine unbedingte Haftstrafe von zwei Jahren. Dazu kommen weitere acht Monate Haft aus einer früheren Bewährungsstrafe. Dem 13 Jahre alten Opfer muss er darüber hinaus ein Teilschmerzensgeld von 700 Euro bezahlen. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.