Die Erhebungen wurden von Beamten des Landeskriminalamtes Kärnten in Zusammenarbeit mit der Brandverhütungsstelle des Landesfeuerwehrverbands durchgeführt. Brandstiftung und Fahrlässigkeit werden ausgeschlossen.
Mensch und Tier waren durch die Flammen nicht in Gefahr. Wegen Gasflaschen herrschte aber Explosionsgefahr, sie mussten gekühlt werden. In der Nacht auf Samstag flammten immer wieder Glutnester auf.