Politik

Strompreiserhöhung: 13 Klagen gegen KELAG

Die starke Strompreiserhöhung der KELAG im vergangenen Sommer sei rechtswidrig gewesen, hat die Obfrau des Verbraucherschutzvereines (VSV) am Montag in einer Pressekonferenz mit der FPÖ mitgeteilt. Der Verbraucherschutzverein führt aktuell 13 Klagen gegen die KELAG. Die FPÖ kündigt eine neuerliche Sonderlandtagssitzung zu den Strompreisen an.

Um rund 90 Prozent hob die KELAG ihren Strompreis vergangenen August an. Die Begründung lautete, dass sich der Marktpreis verändert habe. Aus Sicht des Verbraucherschutzvereins ist das zu wenig. Die KELAG habe damit gegen das Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ELWOG) des Bundes verstoßen, sagte die Obfrau des Verbraucherschutzverbandes, Daniela Holzinger-Vogtenhuber. Demzufolge müssten die Gründe für jede Energiepreisänderung dem Kunden transparent, verständlich und die Kostenfaktoren nachvollziehbar gemacht werden. Auch die Stromeigenproduktion müsse berücksichtigt werden. So eine nicht rechtskräftige Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien.

Verbraucherschutz zu Strompreis

Genau das sei nicht passiert, zitierte Holzinger-Vogtenhuber Aussagen des KELAG-Vertriebsleiters vor dem Bezirksgericht Klagenfurt. Zum Stichwort Transparenz habe die KELAG auf Medienberichte, etwa vom ORF-Magazin „Eco“, verwiesen und darauf, dass die Kalkulation „für Otto Normalverbraucher ohnehin nicht nachvollziehbar“ sei: „Diese Aussagen sind so deutlich und in unseren Augen untragbar. Deshalb führen wir auch diese Klagen, weil wir sagen, so wie die Preisbildung der KELAG aktuell stattfindet, es ist rechtswidrig und deshalb nicht haltbar.“

Ansprüche aus alten Verträgen verfallen

Die Strompreissenkung ab April um zehn Prozent komme zu spät und falle zu niedrig aus. Holzinger-Vogtenhuber kritisierte, dass Kunden dafür wieder einen neuen Vertrag annehmen müssen: „Dieses Recht, eine Preissenkung zu erhalten, nimmt die KELAG jedem einzelnen Kunden weg, indem sie sie in neue Verträge zwingt. Weil so durch eine Änderungskündigung und durch dieses Umgehungsgeschäft sämtliche Ansprüche aus dem alten Vertrag verfallen.“

KELAG-Kunden sollten die neuen, günstigeren Verträge dennoch annehmen, rät die Verbraucherschutzverbandsobfrau. Die Kunden sollten aber bei der Annahme der Änderung unbedingt „unter Vorbehalt einer rechtlichen Klärung“ dazuschreiben.

Obfrau des Verbraucherschutzvereines (VSV) Daniela Holzinger-Vogtenhuber
ORF
Erwin Angerer und Daniela Holzinger-Vogtenhuber

FPÖ plant Antrag auf Strompreis-Sonderlandtag

Die FPÖ werde in der Causa Strompreise nicht lockerlassen, sagte Parteichef Erwin Angerer. Er werde in den nächsten Tagen eine Sonderlandtagssitzung beantragen, in der das Thema Strompreis zum Hauptthema gemacht werden soll: „Wir werden nochmals die Landesregierung nachdrücklich auffordern, endlich im Sinne der Kärntnerinnen und Kärntner tätig zu werden, und sind nicht schützend vor Energieriesen und Stromkonzerne zu stellen.“

KELAG: „Rechtslage undurchsichtig“

Zu den kritisierten verlangten Vertragsänderung für die Kunden argumentiert die KELAG: Angesichts einer unklaren Rechtslage habe man sich im Sinne der Kunden für die sicherste Variante entschieden. Während der Energiekrise habe die KELAG außerdem am längsten zugewartet, um die Kunden vor extremen Preisentwicklungen zu schützen, hieß es Montagmittag in einer Aussendung. Sie habe den Kunden neue Verträge mit neuen Preisen angeboten: „Das war damals im August vergangenen Jahres und wir haben seither tausende neue Kunden dazugewonnen.“

Der zweite erhebliche Vorwurf, wonach bei der Preiskalkulation die Eigenproduktion an Strom von der KELAG nicht berücksichtigt werde, sagte Josef Stocker: „Die Kalkulation von Preis ist wettbewerbsrelevant und Sie können nicht verlangen, dass wir unseren Mitbewerbern öffentlich sagen, wie wir die Preise kalkuliert haben.“

Darauf hingewiesen, dass man auch die bestehenden Verträge einfach um zehn Prozent senken hätte können, meinte Stocker: „Genau das ist der springende Punkt, der nicht eindeutigen Rechtslage. Es ist nicht möglich, Preise in den bestehenden Verträgen anzupassen, nach oben und nach unten. Das sind nahezu alle Maßnahmen gerichtlich beansprucht worden.“