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Politik

U-Ausschüsse weiter nicht live

Der Landtag hat am Donnerstag neue, verbesserte Regeln für Untersuchungsausschüsse beschlossen. Die Kontrollrechte werden deutlich ausgeweitet, auch gegenüber ausgegliederten Landesgesellschaften. Die Oppositionsparteien kritisieren, dass Sitzungen von U-Ausschüssen weiterhin nicht live übertragen werden.

Im Landtag ist vom weitreichendsten Gesetz aller Bundesländer die Rede. Künftig können schon vier Abgeordnete eines Klubs U-Ausschüsse beantragen. Bisher waren mindestens neun Abgeordnete notwendig. Die Kontrollrechte werden künftig deutlich ausgeweitet. So sind künftig alle Gesellschaften verpflichtet, Akten und Unterlagen vorzulegen, bei denen das Land eine Mehrheit hält. Geschwärzte Unterlagen sollten dem nach der Vergangenheit angehören, sagt Team Kärnten Klubobmann Gerhard Köfer.

Diskussion um Live-Übertragung der Inhalte

Dass U-Ausschüsse weiterhin nicht live im Internet übertragen werden, nennt Köfer einen gravierenden Konstruktionsfehler: „Die Bürger sollten sich – und das ist unsere Meinung selbst – ein umfassendes Bild über Aufklärungsarbeiten machen können.“

Die Sitzungen seien ohnehin öffentlich gerechtfertigt, so Andreas Scherwitzel (SPÖ): „Es laufen Untersuchungsausschüsse, die ein politisches Instrument sind, Gefahr, zu einem Tribunal, zu einer Medienbühne zu werden.“ Die Gefahr eines Tribunals sieht FPÖ-Klubobmann Erwin Angerer nicht: „In Zeiten der Digitalisierung ist es halt schwer erklärbar, auch für den Bürger, warum ich mir heute nicht über einen Livestream oder im Fernsehen so etwas anschauen darf, wenn es eh öffentlich ist.“

ÖVP-Klubobmann Markus Malle: „Wir sind nicht Ankläger und Richter in einer Person, sondern Aufklärer. Und deswegen gibt es auch klare Geheimnisschutzregeln, aber auch die Möglichkeit, dass wir als Landtag diese Geheimnisschutzregeln aufheben oder einschränken.“ SPÖ und ÖVP sagen, als Schwert des Parlaments würden U-Ausschüsse jedenfalls geschärft. Eine Weiterentwicklung, sprich Live-Übertragung, sei aber nicht für alle Zeiten ausgeschlossen.