Geschwärzte Akten
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Politik

Keine Schwärzungen in U-Ausschüssen mehr

Der Rechts- und Verfassungsausschuss im Kärntner Landtag hat am Dienstag einstimmig eine Novellierung des Kärntner Untersuchungsausschussgesetzes beschlossen. Künftig werden auch Landesgesellschaften ungeschwärzte Dokumente vorlegen müssen. Grund für die Änderung waren geschwärzte Akten im Hypo-U-Ausschuss.

Der endgültige Beschluss im Kärntner Landtag soll in der Sitzung am 1. Februar fallen. Einer der Kernpunkte des neuen Gesetzes sei es, dass Landesgesellschaften, Rechtsträger im Nahbereich des Landes und Unternehmungen, an denen das Land beteiligt ist, künftig zur weitreichenden Vorlage von Akten und Unterlagen an den Untersuchungsausschuss verpflichtet werden. Die Geheimhaltungsverpflichtungen dieser Organe werden also eingeschränkt, hieß es in einer gemeinsamen Aussendung der vier Landtagsparteien.

Sensible Passagen werden gekennzeichnet

Sensible Passagen seien auch nicht mehr zu schwärzen, sondern nur mehr zu kennzeichnen. „Damit die Geschäftsgeheimnisse dennoch gewahrt werden, wird im Gegenzug die Geheimhaltungsverpflichtung der Abgeordneten erhöht“, hieß es in der Aussendung – bei Zuwiderhandeln wird sogar ein strafgerichtlicher Tatbestand greifen. U-Ausschussmitglieder sollen die Unterlagen in einem sicheren Datenraum einsehen können, sagte der Ausschuss-Vorsitzende, dritter Landtagspräsident Andreas Scherwitzl.

FPÖ zufrieden mit Novelle

FPÖ-Landesparteiobmann Erwin Angerer sagte, der Hypo-U-Ausschuss habe gezeigt, dass mit den bisherigen gesetzlichen Bestimmungen die Aufklärung von Skandalen fast unmöglich gewesen sei. „Wir haben das aufgezeigt und sind froh, dass jetzt nötige Änderungen für mehr Transparenz gegenüber der Bevölkerung gesetzlich verankert werden. Unsere Forderungen werden größtenteils umgesetzt, sodass die politische Verantwortung bei den Landesgesellschaften geklärt werden kann und diese in Zukunft endlich Akten und Unterlagen liefern müssen.“ Für die Zukunft hoffe die FPÖ, dass die Regierungsparteien auch der Forderung nach Live-Übertragung der U-Ausschüsse zustimmen werden.

ÖVP: Schritt zur Stärkung des Kontrollrechts

Für ÖVP-Clubobmann Markus Malle ist die Gesetzesnovelle „ein weiterer Schritt in der Stärkung der Kontrollrechte des Landtags“. „Wir nehmen damit einmal mehr eine Vorreiterrolle in Österreich ein“, so Malle. Ein Beispiel: „Einmal pro Legislaturperiode kann künftig jeder Club im Landtag einen Untersuchungsausschuss einberufen, unabhängig von der Zahl der Abgeordneten.“ Auch die ausgedehnten Einsichtsrechte in Unterlagen von ausgelagerten Landesgesellschaften sind für Malle eine wesentliche Neuerung.

Team Kärnten: Maßgebliche Verbesserungen

Gerhard Köfer, Klubobmann des Team Kärnten sagte, aufbauend auf die Erfahrungen aus dem U-Ausschuss der Vorperiode konnten maßgebliche Verbesserungen erzielt werden, insbesondere, was die Übermittlung von Unterlagen betreffe. Geschwärzte Akten und nicht übermittelte Unterlagen von landesnahen Einrichtungen werden der Vergangenheit angehören.