Bau des Umspannwerks Treibach
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Wirtschaft

Diskussionen über Ausbau des Stromnetzes

Diskussionen gibt es über den Ausbau des Stromnetzes in Kärnten. Die KELAG-Tochter Kärnten Netz plant unter anderem den Bau einer 110-kV-Leitung durch Mittelkärnten. Einige betroffene Grundeigentümer meldeten nun Bedenken an, weil die geplante Trasse auch durch Wald- und Wiesenflächen führen würde.

Die neue Leitung ist rund 40 Kilometer lang. Sie betrifft unter anderem die Bereiche St. Veit, Treibach, Wietersdorf und Brückl. Etwa 150 Strommaste werden dafür im Bereich von Wäldern, Wiesen und Äckern aufgestellt, um Wohnsiedlungen auszuweichen. Bereits im Vorjahr wurden die betroffenen Grundeigentümer schriftlich über das Vorhaben informiert, hieß es von der Kärnten Netz. Einige der Betroffenen fordern nun mehr Mitsprache bei dem Projekt und eine andere Trassenführung.

Anrainer: Einladung mit uns zu sprechen

Zu ihnen zählt Werner Rainer aus der Gemeinde Launsdorf: „Es handelt sich um eine unberührte Natur, die sollte man vielleicht nicht noch verschandeln, sondern für unsere Nachkommen erhalten. Eine andere Möglichkeit wäre, dass das mit Erdkabeln gemacht wird. Aber zuerst muss man vor Ort mit uns Grundbesitzern reden und sich das nicht nur am grünen Tisch anschauen. Die Einladung zum Gespräch wurde noch nicht angenommen.“

Kärnten Netz: Gemeinsame Lösung finden

Laut Kärnten Netz werden die Gespräche zu gegebener Zeit stattfinden. Derzeit gebe es nur einen groben Korridor für den Verlauf der Leitung. „Wir haben Fachgutachter herbeigezogen, um mit großer Sorgfalt das Projekt vorzubereiten. Wenn wir entsprechende Grundstücke im Waldbereich für diesen Leitungsbau benötigen, dann wird es Kontaktaufnahmen mit den Grundeigentümern geben und dann wird es bei Grundinanspruchnahme auch Entschädigungen dafür geben“, so Michael Marketz, Geschäftsführer von Kärnten Netz.

Aufgrund der Länge der Leitung ist jedenfalls eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig. Diese biete Grundbesitzern auch die Möglichkeit, ihre Bedenken einzubringen, betont Albert Kreiner vom Land Kärnten. „Das bedeutet, dass selbstverständlich die Bürgerinnen und Bürger eine große Mitsprache haben.“ Wird jedoch ein Projekt im Zuge eines UVP-Verfahrens positiv genehmigt, bestehe seitens der Behörde auch die Möglichkeit, „Enteignungen und Grundeinlösen für derartige Infrastrukturprojekte wie den Netzausbau anzuwenden“, sagte Kreiner.

So weit solle es aber nicht kommen. Die Kärnten Netz betont jedenfalls, eine gemeinsame Lösung mit den Grundeigentümern anzustreben. Im nächsten Jahr soll das Projekt dann eingereicht werden.