Tankende E-Auto-Fahrerin
KELAG
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Verkehr

Diskussion um KELAG-Tarife für Autostrom

Die KELAG stellt ab erstem Februar ihre Tarife für Autostrom um. Es wird nicht mehr die Ladezeit verrechnet, bezahlt werden künftig die tatsächlich getankten Kilowattstunden. Aufregung gibt es bei betroffenen E-Auto-Besitzern. Sie sehen in dem neuen Tarifmodell eine Verteuerung.

Die neuen Stromtarife für das Laden von E-Autos betreffen ausschließlich die öffentlichen Ladestationen der KELAG, nicht die Haushaltsstromtarife, mit denen KELAG-Kunden daheim in der Garage ihr E-Auto laden, heißt es vom Energieversorger. Die bisherigen Verträge für den Autostrom laufen aus, genauer gesagt, müssen von den Kunden gekündigt und neu abgeschlossen werden – mehr dazu in KELAG stellt Tarife für Autostrom um.

Infotafel der KELAG
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Der große Vorteil der Ladung eines E-Autos im Vergleich zum Verbrenner ergibt sich jedoch nur dann, wenn das E-Auto zum Großteil (80 Prozent) zuhause, zum günstigeren Tarif geladen wird.

Neue Grundgebühr von 5,40 Euro

Im neuen Vertrag findet sich für viele Kunden eine neue monatliche Grundgebühr von 5,40 Euro. Einige E-Autofahrer fürchten, dass auch der Stromtarif massiv steigen könnte. Das lässt Alexander Jordan von der KELAG so nicht gelten: „Nein, das stimmt nicht. Es kommt nämlich darauf an, wie man in der Vergangenheit geladen hat und die Vergleichbarkeit des Themas ist nicht so einfach. Da ist es in der Vergangenheit einer der Hauptkritikpunkte gewesen, dass diese Vergleichbarkeit und Transparenz nicht gegeben ist. Dementsprechend haben wir jetzt mit dieser verbrauchsbasierten Abrechnung Aktivitäten gesetzt.“

Erstmalig vergleichbare Grundlage geschaffen

Nun stehe eindeutig fest, wie hoch der Preis pro Kilowattstunde ist, unabhängig davon, bei welcher Ladesäule, mit welchem Fahrzeug, zu welchem Zeitpunkt man lädt, sagte Jordan: „Das heißt, erstmalig hat man jetzt eigentlich eine transparente und vergleichbare Grundlage geschaffen, was in der Vergangenheit leider nicht immer der Fall war.“

Zur Grundgebühr über 5,40 Euro sagte Jordan, in der Vergangenheit habe es noch Tarife ohne Grundgebühr gegeben, mittlerweile sei es aber durchaus üblich, auch eine Grundgebühr zu verlangen: „Was damit zu tun hat, dass man dahinter ja auch für jeden Vertrag Servicekosten und Kosten für die Betriebsführung hat. Wir bieten in dem Bereich auch einen 24-7-Störungsdienst an, der unabhängig davon, ob geladen wird oder nicht, Kosten verursacht, die zu tragen sind.“

Ob Kunden mehr zahlen oder von der Umstellung profitieren, hänge davon ab, auf welchen Lader, zu welcher Zeit man mit welchem Fahrzeug geladen werde „und wie auch die Belegung und die Leistungsaufnahme an diesen Ladepunkten in der Vergangenheit gewesen ist.“