Chronik

Wer erhält das Geld der Versicherung

Ein Betrugsprozess am Landesgericht Klagenfurt hat in dieser Woche die Frage aufgeworfen, welche Versicherungen Firmen für ihre Mitarbeiter abschließen können und wie im Schadensfall die Auszahlung läuft. In dem vor Gericht behandelten Fall hat der Arbeitgeber Gelder aus der Unfallversicherung der Mitarbeiter selbst behalten.

Grundsätzlich können Firmen für ihre Beschäftigten Personenversicherungen abschließen, also Kranken-, Unfall- oder Ablebensversicherungen. Der Versicherte muss aber immer mit unterschreiben. Für die Versicherung sind ja auch Gesundheitsfragen zu beantworten, sagt der Sprecher der Kärntner Versicherungsmakler Franz Ahm: „Diese Gesundheitsfragen stellen ja immer auf die versicherte Person ab. Da kann auch nur diese Person die Auskunft geben und somit ist zumindest die versicherte Person über so einen Vertrag informiert.“

Bezugsrecht kann auch bei Unternehmer liegen

Ablebensversicherungen werden etwa für Mitarbeiter abgeschlossen, die sehr wichtig für das Unternehmen sind oder die außergewöhnlichen Gefahren ausgesetzt sind. Das alles muss aber ebenfalls vertraglich mit dem Versicherten geregelt sein.

„Und da kann sowohl das Bezugsrecht beim Unternehmer liegen, also beim Dienstgeber, wie auch bei der Familie, also bei den Hinterbliebenen des Dienstnehmers“, sagte Ahm.

Arbeitgeber erhält Geld nur als Treuhänder

Ein Unternehmer aus dem Lavanttal muss sich ja wegen des Vorwurfs des schweren Betrugs am Landesgericht Klagenfurt verantworten. Alle Mitarbeiter aus Polen waren versichert, auch für Unfälle in der Freizeit. Drei hatten tatsächlich einen Unfall, fast 600.000 Euro aus der Schadensleistung soll der Unternehmer aber zu Unrecht für sich behalten haben – mehr dazu in Unternehmer soll Mitarbeiter betrogen haben (kaernten.ORF.at; 9.1.2024).

Der Fall sei jedenfalls außergewöhnlich, sagte Ahm. Unfallversicherungen, egal ob sie zur Gänze oder nur zum Teil von der Firma bezahlt werden, müssten jedoch immer dem Versicherten zugute kommen, betonte Ahm. Es könne zwar sein, dass der Arbeitgeber auch Versicherungsnehmer ist und im Schadensfall das Geld überwiesen bekommt. Er muss dieses Geld aber weitergeben, weil die versicherte Person materiell leistungsberechtigt ist und der Arbeitgeber nur eine Treuhänderfunktion hat.

Versichertem müsste Betrug auffallen

Ob der Arbeitgeber das Geld weiterleitet, kontrolliere zwar niemand, sagte Ahm, aber nachdem der Versicherte ja durch seine Unterschrift wissen müsse, dass es eine Unfallversicherung gibt, werde dieser die Summe dann wohl auch einfordern.