Rettungseinsatz Großglockner
Bergrettung Kals/Alpinpolizei
Bergrettung Kals/Alpinpolizei
Chronik

20.000 Euro für Großeinsatz auf Glockner

Mehr als 20.000 Euro könnten jenen drei Tschechen in Rechnung gestellt werden, nach denen am Wochenende auf dem Großglockner 15 Stunden lang gesucht werden musste. Sie waren bei Schlechtwetter aufgebrochen.

Die drei Männer wollten eine Erstbesteigung über eine ganz neue Route machen, und das trotz sehr schlechter Wettervorhersagen. Als sie mitten in der Nacht nicht mehr weiterwussten, setzten sie einen Notruf ab. Zwölf Bergretter und ein Alpinpolizist stiegen bei dichtem Schneetreiben auf und konnten die Tschechen nach 15 Stunden unterkühlt retten. Der Hubschrauber musste wegen des Schlechtwetters umdrehen – mehr dazu in Bergsteiger von Großglockner gerettet (kaernten.ORF.at; 6.1.24)

Tausend Euro Stundensatz für Großeinsätze

Von Bergrettung und Polizei kommt auf die Alpinisten jetzt jedenfalls eine Rechnung zu. Die Stundensätze sind von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. In diesem Fall betrifft es Osttirol. Auf die drei Tschechen könnten Bergekosten von mehr als 20.000 Euro zukommen, sofern keine Bergekostenversicherung besteht.

Die Bergrettung Tirol werde die Kosten voll verrechnen, sagt Peter Tembler von der Ortsstelle Kals: „Es werden Stundensätze pauschal verrechnet. In dem Fall ein Großeinsatz, weil mehr als zehn Bergretter beteiligt waren. Da betragen die Stundensätze pauschal knapp über 1.000 Euro.“ Den Tschechen werden mehr als 15.000 Euro verrechnet. Österreichweit gibt es keine einheitliche Verrechnung der Bergekosten. Die Pauschalen in Kärnten fallen geringer aus als in Tirol.

Auch die Alpinpolizei verrechnet die Einsätze. Ein Mitglied war am Wochenende auf dem Großglockner. Der Hubschrauber aus Klagenfurt startete ebenfalls, musste aber wegen des schlechten Wetters umdrehen. Pro Einsatzstunde werden für den Alpinpolizisten rund 20 Euro verrechnet, für den Polizeihubschrauber pro Minute 60 Euro. Dieser war mehr als eineinhalb Stunden lang unterwegs. Das macht laut Matthias Außerdorfer von der Alpinpolizei Tirol im konkreten Fall rund 5.500 Euro aus.

Gericht entscheidet über grobe Fahrlässigkeit

Die Einsatzverrechnung bei der Alpinpolizei ist anders als bei der Bergrettung im Sicherheitspolizeigesetz geregelt. Voraussetzung, dass jemand zahlen muss, ist eine grobe Fahrlässigkeit. Darüber muss zuerst eine Bezirksverwaltungsbehörde und wenn nötig in weiterer Folge ein Gericht entscheiden, auch bei den drei Tschechen. Die Alpinpolizei sammelte bereits alle Wetterdaten ab dem Beginn des Aufstieges der Männer.