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Chronik

Weiter Stallpflicht wegen Vogelgrippe

Länger als in den vergangenen Jahren müssen Geflügelbauern ihre Tiere in diesem Winter im Stall halten. Bereits Ende November war in Grafenstein ein mit Vogelgrippe infizierter toter Kranich gefunden worden. Anfang Dezember wurde für 62 Kärntner Gemeinden die Stallpflicht verhängt. Sie ist nach wie vor aufrecht.

Der Kranich, der in Grafenstein gefunden wurde, war zwar bisher der einzige mit dem Vogelgrippevirus infizierte Wildvogel in Kärnten, trotzdem muss die Stallpflicht weiterhin eingehalten werden, sagt Landesveterinärdirektor Holger Remer. Das Virus ist von China bis Kanada aktiv, auch in anderen Bundesländern gibt es infizierte Tiere. Zu groß sei die Gefahr, dass ein infizierter Wildvogel die Vogelgrippe auf das heimische Geflügel – vor allem auf Hühner und Puten – überträgt.

Geflügelbetriebe und Hobbyzüchter betroffen

Verfügt wurde die Stallpflicht von der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) für 62 Gemeinden in allen Kärntner Bezirken. Geflügelbetriebe und Hobbyzüchter, die mehr als 50 Tiere halten, sind betroffen. Die Tiere müssen in geschlossenen Ställen bzw. in überdachten Unterständen untergebracht werden. Enten und Gänse müssen von den anderen Geflügelarten getrennt gehalten werden.

Für Geflügelhalter mit weniger als 50 Tieren gilt die Stallpflicht nicht. Voraussetzung ist, dass sie Enten und Gänse von den Hühnern und Puten getrennt halten und den Kontakt ihrer Tiere mit Wildvögeln unterbinden, heißt es in der Verordnung der AGES. Noch gibt es keine konkreten Informationen darüber, wann die Stallpflicht wieder aufgehoben wird, sagt Landesveterinärdirektor Remer. Voraussichtlich werden die Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz des heimischen Geflügels aber wohl bis zum Frühjahr aufrecht bleiben.