Erst kürzlich hatte das Land bestätigt, dass ein in Grafenstein tot aufgefundener Kranich positiv auf die Vogelgrippe getestet wurde – mehr dazu in Land bestätigt ersten Vogelgrippe-Fall. Wegen zunehmender Vogelgrippefälle wurde in Kärnten nun eine Stallpflicht für Geflügelbetreibe ab einer Größe von 50 Tieren erlassen.
Die Karte der Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) zeigt die Risikogebiete der Avivären Influenza. Betroffen von der Stallpflicht sind 62 Gemeinden in allen Kärntner Bezirken.
Kontakt zwischen Geflügel und Wildvögeln vermeiden
Laut dem Land müssen Betriebe und Hobbyhaltungen in der entsprechenden Größe, die sich in diesen Gebieten befinden, ihre Tiere in geschlossenen – zumindest überdachten – Stallungen halten. Insbesondere Enten und Gänse sind von anderem Geflügel zu trennen.
Erhöhte Vorsicht ist jedoch auch in allen übrigen Gebieten, die nicht von der Stallhaltepflicht erfasst sind, geboten. Direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sind auch hier unbedingt zu verhindern, etwa durch Fütterung und Tränkung im Stall, da die Aviäre Influenza für Hausgeflügel hochansteckend ist.