Der größte Kritikpunkt betrifft hohe Kosten für Rechtsberatungen und deren Vergabe ohne Vergleichsangebote, die für den Flughafen und ein Arbeitsrechtsverfahren aufgewendet wurden. So seien von 2018 bis 2022 rund 2,4 Millionen Euro für Rechts-und Beratungsaufwendungen ausgegeben worden. Teilweise soll die K-BV Rechtsvertreter ohne Vergleichsangebote beauftragt haben.
405.000 Euro für Wiener Anwaltskanzlei
In einem Arbeitsrechtsverfahren gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Land Kärnten Beteiligungen GmbH (LKBG) in den Jahren 2021 und 2022 seien rund 405.000 Euro an eine Wiener Anwaltskanzlei geflossen, darunter 11.500 Euro für Druck- und Telefonspesen, was für den LRH „in keinem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlichen Barauslagen“ stand.
Mit derselben Kanzlei hatte die K-BV einen Stundensatz von 336 Euro für Reisekosten vereinbart, was dazu führte, dass bei einem Verfahren fast 40.000 Euro für die An- und Abreisen nach Klagenfurt angefallen seien. Bei Stichproben sei auch eine mangelhafte Rechnungskontrolle aufgefallen. So habe die Kanzlei etwa 1.204 Euro für die Durchsicht eines 20-seitigen Protokolls und 476 Euro für die Erstellung eines vierzeiligen Dokumentes verrechnet. „Wir empfehlen der Kärntner Beteiligungsverwaltung, auf eine ordnungsgemäße Rechnungskontrolle zu achten und diese zu verstärken“, sagte LRH-Direktor Günter Bauer.
Kritik an Aufgabenüberschneidungen
Ungereimtheiten habe es auch 2019 bei der Übernahme des Tourismuskatasters gegeben. Dadurch sollten Investoren bei der Schaffung von zusätzlichen Hotelbetten unterstützt werden. Für den Landesrechnungshof war nicht nachvollziehbar, warum die K-BV das Projekt anstelle der Kärnten Werbung übernahm. Aufgabenüberschneidungen der K-BV mit der Kärntner Betriebsansiedelungs- und Beteiligungsgesellschaft (BABEG) standen gleichermaßen in der Kritik wie intransparente Aufnahmeverfahren von Mitarbeitern.
TK: Sparsamerer Umgang mit öffentlichen Mitteln
Das Team Kärnten mahnte in einer Aussendung zu sparsamerem Umgang mit öffentlichen Mitteln durch die K-BV. Insbesondere der Umgang mit Rechts- und Beratungskosten würden ins Auge stechen. Bei den Aufgabenüberschneidungen müsse es das Ziel sein, für mehr Klarheit in den Strukturen zu sorgen. „Doppel- und Mehrfachzuständigkeiten sind teuer, nicht zweckmäßig und müssen daher abgestellt werden“, so Parteichef Gerhard Köfer.
FPÖ: Günstlinge wurden versorgt
Auch die FPÖ, die diese Prüfung initiiert hatte, meldete sich zu Wort. Der K-BV seien aus rein parteipolitischen Gründen Tätigkeiten und Gesellschaften zugeordnet worden. „Das hat dazu geführt, dass die Personalkosten explodieren und Günstlinge versorgt wurden“, kritisierte FPÖ-Chef Erwin Angerer. Die hohen Kosten für Rechtsberatung nannte er „vollkommen obszön.“