Angeklagter vor Gericht
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Gericht

4,5 Jahre Haft für riesigen Goldbetrug

Zwölf Kilo Gold im Wert von ca. 760.000 Euro hat ein Pensionist einem Betrüger übergeben, weil ihm vorgelogen wurde, er müsse Kaution für seinen Sohn zahlen. Der mutmaßliche Betrüger, ein 23-jähriger Pole, der Teil einer Bande sein dürfte, wurde am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt nicht rechtskräftig zu 4,5 Jahren Haft verurteilt.

Der Angeklagte soll einem Pensionisten in Klagenfurt Goldmünzen im Wert von 760.000 Euro abgeknöpft haben, nachdem der fast 90-Jährige zuvor über das Telefon massiv unter Druck gesetzt worden war. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Ältere Menschen als bevorzugte Opfer

Die Masche ist mittlerweile bekannt, aber immer noch viel zu oft erfolgreich: Meist ältere Menschen werden von unbekannten Tätern angerufen, die sich als Polizisten oder Staatsanwälte ausgeben. Sie erklären ihren Opfern, dass ein Sohn oder eine Tochter von ihnen einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe und in Gefahr sei, ins Gefängnis zu müssen. Um das zu verhindern, müsste der Angerufene eine hohe „Kaution“ zahlen – meist mehrere 10.000 Euro. Ein Polizeibeamter in Zivil werde das Geld gleich direkt an der Tür abholen – mehr dazu in Pensionist um zwölf Kilogramm Gold betrogen.

DNA-Spuren überführten Täter

So geschehen war das im Februar in Klagenfurt. Der knapp 90-Jähriger Mann eilte verzweifelt zur Bank, holte Goldmünzen im Wert von 760.000 Euro und übergab sie an den nun angeklagten 23-Jährigen. Es folgten umfangreiche Ermittlungen und eine – bei solchen Delikten seltene – Festnahme: DNA-Spuren des Polen wurden auf der Türklingel des Opfers gefunden. Ein Treffer wurde gelandet, weil der 23-Jährige vor Jahren schon einmal in Deutschland verurteilt worden war – wegen eines ähnlichen Delikts.

Prozess Polizistentrick und Geldbetrug

Diese Details standen schon vor Prozessbeginn fest. Aber viel mehr kamen im Verlauf der Verhandlung nicht hinzu. Der junge Mann mit den nach hinten gekämmten schwarzen Haaren äußerte sich sehr einsilbig: Ja, er bekenne sich schuldig. Ja, die Sache sei ihm schon irgendwie verdächtig vorgekommen, als er sich auf eine Internetanzeige für einen „Kurierdienst“ gemeldet habe. Aber: Nein, seine Auftraggeber kenne er nicht. Die Beute ist nach wie vor verschwunden.

Richter zeigte sich genervt

Er habe ja gleich nachgefragt, ob der Job denn auch legal sei, meinte der Angeklagte in seiner Einvernahme durch Richter Gerhard Pöllinger-Sorré, der dem Schöffensenat vorsaß. „Er beleidigt meine Intelligenz“, murmelte der Richter – nicht zum einzigen Mal an diesem Vormittag. Er machte den Angeklagten auch auf die Besonderheiten eines Geständnisses als Milderungsgrund aufmerksam: Das falle nur dann gänzlich positiv ins Gewicht, wenn es „umfassend und reumütig“ erfolge. Dennoch blieb der 23-Jährige dabei: Auch wenn er eine Vorstrafe wegen einer ganz ähnlichen Tat habe, habe er sich bei seinem „Kurierdienst“, der ihn von Polen mehr als 900 Kilometer weit nach Kärnten geführt habe, nicht viel gedacht.

Keine Hintermänner genannt

„Von einem reumütigen Geständnis war der Angeklagte meilenweit entfernt“, sagte Staatsanwältin Karin Schweiger in ihrem Plädoyer: „Er räumt nur ein, was wir eh schon wissen. Er nennt keine Hintermänner und keine näheren Details.“ Vielmehr sei der 23-Jährige „Teil einer internationalen, skrupellos agierenden Tätergruppe, die mit den Sorgen und Ängsten ihrer Opfer spielt“.

Philipp Tschernitz, der Verteidiger des Mannes, meinte, sein Mandant sei „zweifelsohne zu bestrafen“ – allerdings würden sehr wohl Milderungsgründe ins Gewicht fallen. „Bei diesen Betrugsfällen gibt es eine sehr professionelle Hintermannschaft. Und die schickt natürlich nicht den Kapitän aufs Feld. Sondern irgendeinen Fußsoldaten, der halt Pech hat, wenn er festgenommen wird.“ Dass der Mann nichts über seine Auftraggeber wisse, sei „nicht unglaubwürdig, sondern Teil des Geschäfts“.

„Geständnis nicht reumütig oder umfassend“

Richter Pöllinger-Sorré sagte in seiner Urteilsbegründung, auch der Schöffensenat sei „von einer niedrigen Stellung des Angeklagten in der Hierarchie des Verbrechertums“ ausgegangen. Das Geständnis sei nur zum Teil erfolgt und sei weder reumütig noch umfassend gewesen: „Die einzige Reue des Angeklagten besteht darin, dass er erwischt worden ist.“ Die Haftstrafe begründe sich mit der „verwerflichen Vorgehensweise“ mit dem Ausnutzen der Hilflosigkeit des Opfers. Und auch die „generalpräventiven Erwägungen“ hätten eine Rolle gespielt: „Um zu signalisieren, dass es in Österreich weder für Kriminaltourismus noch im Speziellen für diese besonders verwerfliche Form einen Platz gibt.“

Der Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit, Staatsanwältin Schweiger gab keine Erklärung ab.