Angeklagter vor Gericht
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Chronik

Schikane: Bedingte Haft für Heeres-Ausbilder

Ein ehemaliger Bundesheer-Ausbilder hat sich am Donnerstag wegen Missbrauchs der Amtsgewalt und sexueller Nötigung vor Gericht verantworten müssen. Er soll Grundwehrdiener bei einer Übung massiv schikaniert haben. Der Mann bekannte sich schuldig und wurde zu acht Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt.

Der Kärntner gab zu, im April 2021 seine Kompetenzen als stellvertretender Gruppenkommandant überschritten und die Rechte dreier Grundwehrdiener auf körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmtheit verletzt zu haben. Staatsanwältin Barbara Baum hatte zu Beginn des Prozesses in ihrem Anklagevortrag erklärt, dass dem 31-Jährigen bewusst sein musste, dass er mit den Befehlen einen Befugnis-Missbrauch begeht.

Nicht bewältigbare Aufgabe befohlen

Er erlegte drei Rekruten nicht bewältigbare Pionierübungen auf – trotz fehlendem dienstlichen Interesse. Nach ihrem Scheitern erteilte er als Strafmaßnahme weitere schwere körperliche Übungen bis zur Erschöpfung. Von den Übungen hätten sich die Grundwehrdiener nur befreien können, wenn einer von ihnen auf einen nahe gelegenen Turm klettern und sich entblößen würde.

Auf die Frage des Richters, wo denn der eigentliche Gruppenkommandant und die Dienstaufsicht zu dem Zeitpunkt gewesen seien, antwortete der Angeklagte: „Es war üblich, dass ich mit der Gruppe allein war. Meine Vorgesetzten übten meistens andere Aktivitäten, wie etwa Sport, aus.“ Das Geschehene tue dem Angeklagten sehr leid. Der Richter ergänzte: „Es war einfach ein unnötiger Blödsinn, der beim Bundesheer nichts verloren hat!“

Verteidiger: Grenzen überschritten

Eduard Sommeregger, der Verteidiger des 31-Jährigen, versuchte das Geschehen durch den Hinweis abzuschwächen, dass es zwischen dem Angeklagten und den betroffenen Grundwehrdienern ein freundschaftliches Verhältnis gab und dabei gewisse Grenzen überschritten wurden.

Sämtliche Verfahrensbeteiligte stimmten zu, dass auf Zeugeneinvernahmen verzichtet wurde. Nach kurzer Beratungszeit teilte der Richter das Urteil mit: Acht Monate bedingte Freiheitsstrafe, sowie eine Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro (120 Tagessätze zu je 15 Euro).

Geständnis strafmildernd

Richter Pöllinger-Sorré erklärte dem Angeklagten, dass sich seine Unbescholtenheit und der länger zurückliegende Tatzeitpunkt strafmildernd ausgewirkt hätten. Auch die Tatsache, dass er als unterstes Mitglied der Dienstkette fungiert und die Dienstaufsicht ihre Funktion nicht ordnungsgemäß erfüllt hätte, seien bei der Urteilsbegründung mitberücksichtigt worden. Der Verteidiger des 31-Jährigen erklärte Rechtsmittelverzicht. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.