Für kommende Woche wären drei Verhandlungstage angesetzt gewesen, wegen einer Erkrankung mussten diese aber abberaumt werden. Einen neuen Prozesstermin gab es vorerst nicht. Die Taten, die dem Mann zur Last gelegt werden, sollen sich im April 2021 ereignet haben. Konkret soll der Ausbildner Grundwehrdiener mit „zeitlich nicht zu bewältigenden Pionierübungen“ beauftragt haben.
Bis zu fünf Jahre Haft drohen
Nach ihrem Scheitern habe er ihnen als Strafmaßnahme „weitere schwere körperliche Übungen bis zur Erschöpfung aufgetragen“, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Außerdem soll er die Grundwehrdiener dazu aufgefordert haben, auf einen Turm zu klettern und sich zu entblößen. Dem Angeklagten drohen sechs Monate bis fünf Jahre Haft.