Halloween-Masken
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Wirtschaft

Vier Mio. Euro Umsatz rund um Halloween

Der Kärntner Einzelhandel verzeichnet rund um Halloween ein Umsatzplus von vier Millionen Euro. Doch immer wieder wird die Nacht auch von Zwischenfällen begleitet. Die Polizei appelliert an Eltern, Minderjährige über die Konsequenzen von Sachbeschädigungen aufzuklären.

Kürbisse vor der Haustüre, Clown-Masken auf der Straße und Süßigkeiten zwischen den Zähnen – zu Halloween verzeichnet der Handel ein klares Plus, selbst wenn dieses mit dem Weihnachts- oder Muttertagsgeschäft nicht vergleichbar ist.

Kinder suchen Halloween-Kostüme aus
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Die Auswahl an Halloween-Artikeln ist groß

Bewusster Konsum rückt in den Mittelpunkt

Für Halloween geben die Kärntnerinnen und Kärntner trotz Teuerung im Schnitt mit 25 Euro gleich viel aus wie voriges Jahr, sagt Raimund Haberl, Obmann der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer. Es werde generell bewusster konsumiert: „Man überlegt sich vielleicht, ob man eine Hose oder eine Jacke wirklich braucht, ob es doch nicht auch die vom letzten Jahr noch tut.“ Im näheren Umfeld – mit Familie und Freunden – lasse man es sich aber nach wie vor gut gehen und spare lieber woanders, sagt Haberl.

Polizei warnt vor Konsequenzen durch Sachbeschädigungen

Der Brauch unmittelbar vor Allerheiligen begeistert speziell jüngere Menschen. Sie feiern meist friedlich. Doch immer wieder kommt es in der Halloween-Nacht zu zahlreichen Einsätzen, auch in Kärnten.

Die Polizei stellt vermehrt Sachbeschädigungen fest, so Waltraud Dullnig von der Landespolizeidirektion: „Man muss den Appell an die Eltern und an die Erziehungsberechtigten richten, mit den Kindern zu sprechen, dieses von Haus zu Haus zu gehen und Süßes und Saures zu fordern, ist alles in Ordnung. Aber wenn es dann einmal darum geht, Hausmauern mit Eiern zu bewerfen, Briefkästen zu beschädigen oder Autos zu zerkratzen, muss man ganz klipp und klar sagen, das sind Strafrechtsdelikte.“

Zu klaren Straftaten zählen:
– Das Bewerfen von Hausfassaden oder Autos mit Eiern
– Das Beschmieren von Hauswänden und Fahrzeugen
– Das Werfen von Steinen gegen Fensterscheiben oder durch Fenster
– Das Hineinwerfen von brennenden Gegenständen in Briefkästen
– Das Zerstören von Blumenbeeten
– Das Auskippen von Mülltonnen
– Das Bedrohen von Anwohnerinnen und Anwohnern an der Haustür, wenn diese keine Süßigkeiten oder Geld herausgeben
– Das Bestehlen anderer Kinder und Jugendlicher
– Lärmbelästigungen

Heuer vermehrte Polizeipräsenz geplant

Zwar können Jugendliche unter 14 Jahren strafrechtlich nicht belangt werden, Saures droht ihnen dennoch. sagt Dullnig: „Es gibt sehr wohl einen Bericht an die Verwaltungsbehörde und es könnte natürlich sein, dass es zu Regressforderungen im Zivilrechtsprozess an die Eltern bzw. an die Erziehungsberechtigten kommt.“

Laut Kärntner Jugendschutzgesetz ist der Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten, in Gastgewerbebetrieben oder Buschenschenken, sowie der Besuch von öffentlichen Veranstaltungen ohne einer Aufsichtsperson für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr, sowie für Jugendliche bis zur Vollendung des 16.Lebensjahres zwischen 1.00 Uhr und 5.00 Uhr verboten.

Heuer werden mehr Polizistinnen und Polizisten im Dienst sein, um das Geschehen rund um Halloween auch in sozialen Netzwerken zu beobachten.

Schlägerei bei Halloween-Party

In der Nacht auf Sonntag kam es zu einer Rauferei bei einer vorgezogenen Halloween-Party in Dellach im Drautal. Ein 45 Jahre alter iranischer Staatsbürger und sein 16 Jahre alter Sohn gingen auf drei Sicherheitsmitarbeiter los. Die drei Männer wurden durch Schläge in das Gesicht verletzt – mehr dazu in Schlägerei bei Halloween-Party: Drei Verletzte.