Bäumchen wächst aus Steinen heraus
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Umwelt

Raumordnung gegen Altwidmungen zahnlos

Seit 2021 hat Kärnten eine neue Raumordnung mit wesentlich strengeren Vorgaben in puncto Bodenverbrauch und Zersiedelung. Gegen alte Widmungen ist das Instrument aber insofern zahnlos, als zwar die rechtliche Möglichkeit auf Rückwidmungen besteht, Gemeinden jedoch hohe Entschädigungszahlungen drohen können, weshalb kaum rückgewidmet wird.

Das Bewusstsein für Bodenverbrauch und Bodenversiegelung wächst, Großprojekte werden heute wesentlich kritischer gesehen als früher, denn mit zunehmender Bodenversiegelung wird auch das Hitze- und Überschwemmungsproblem größer.

Gewaltiger Baulandüberhang

Mit 80 Quadratkilometern für Wohnungen, Gewerbe und Industrie ist Kärntens Baulandüberhang gewaltig. Damit könnte man noch zehn Jahre weiterbauen, ohne auch nur eine einzige Grünfläche neu widmen zu müssen. Das Problem: Dieses alte Bauland ist oft nicht mobil, fließt aber sehr wohl in die Baulandbilanzen der Gemeinden mit ein, wodurch sich der Druck, neu zu widmen, erhöhen kann.

Neues Gesetz hat keinen Einfluss auf alte Widmungen

Zwar wurde mit der neuen Raumordnung eine Trendwende hin zu weniger Bodenverbrauch und Zersiedelung eingeläutet. Auf alte Widmungen hat das neue Gesetz aber keinen Einfluss, sagte Hans-Jürgen Marder, Leiter der Abteilung 3 für Raumordnung des Landes Kärnten: „Das heißt, ich kann mit dem neuen Raumordnungsgesetz nicht alles löschen, was die letzten 50 Jahre im Bereich der Raumplanung passiert ist. Was aber möglich ist: Ich kann mit dem neuen Raumordnungsgesetz in Zukunft strengere Maßstäbe setzen, neue Maßstäbe setzen, die im Bereich Siedlungsschwerpunkte und in den Bereich Vermeidung von Zersiedelung wirken.“

Baugrund für Hotelprojekt
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In Stallhofen soll mit alter Baulandwidmung ein Hotel entstehen

Hohe Entschädugungszahlungen: Kaum Rückwidmungen

Rückzuwidmen würde einen Wertverlust bedeuten, weshalb es kaum passiert. Außerdem müssten die Gemeinden Grundstückseigentümer entschädigen, so Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber (ÖVP): „Auf Altwidmungen Einfluss zu nehmen, hat rein rechtlich große Schwierigkeiten und bringt Probleme mit sich. Ich denke da alleine an Entschädigungszahlungen und Schadenersatzzahlungen, die auf einen zukommen könnten, weil es ein massiver Eingriff in Eigentumsrechte wäre. Eigentum ist für mich ein ganz hohes Gut, und da kann man nicht einfach so eingreifen.“

Problem alter Widmungen

Widerstand gegen Bauprojekte

Besonders zwei Projekt mit solchen alten Widmungen stoßen auf Widerstand: das soeben gebaute Modegeschäft Röther in Klagenfurt und das geplante Hotelprojekt Stallhofen. Viele der alten Widmungen stammen noch aus den 60er und 70er Jahren, sagte der Klagenfurter Gemeinderat Elias Molitschnig. Mit einer Umwidmung sei eine Wertsteigerung verbunden gewesen, die oft beträchtlich gewesen sei. Die Politik sei es nicht gewohnt gewesen, dazu Nein zu sagen, so Molitschnig. Mit der neuen Bauordnung kann zehn Jahre lang brachliegendes Bauland entschädigungslos rückgewidmet werden.

Steuer auf Umwidmungsgewinne gefordert

Um alte Flächen zu mobilisieren, fordern Wissenschaftler wie Kirsten von Elverfeldt von „Scientists for Future“ nun eine Steuer auf Umwidmungsgewinne: „Wenn man diese Umwidmungsgewinne zumindest besteuern würde, dann hätte man einen Geldtopf, aus dem man zum Beispiel Flächen zurückkaufen oder auch abkaufen könnte.“

Was das betrifft, winkte der zuständige Referent Gruber aber ab und verwies auf die bestehende Immobilienertragssteuer. Diese wird laut Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO) aber nur beim Verkauf eines Grundstückes schlagend. Sie ändere also nichts daran, dass Bauland gehortet werde.