Wirtschaft

Bürger gegen Ausbau von Abfallverbrennung

Das Alpacem-Werk in Wietersdorf hat beim Land Kärnten beantragt, um 25.000 Tonnen mehr Abfall und Biomasse als bisher zu verbrennen, um Energie für die Produktion zu gewinnen. Dafür sei aus Sicht des Landes keine UVP nötig. Eine Bürgerinitiative legte Beschwerde beim VwGH ein. Auch die Marktgemeinde Klein St. Paul fordert eine UVP.

Noch gibt es keine inhaltliche Entscheidung des Höchstgerichts, aber die Görtschitztalcausa wird am 24. Oktober am Bundesverwaltungsgericht verhandelt. Erwirkt wurde das durch die Beschwerde der Bürgerinitiative Zukunft Görtschitztal. Sie will verhindern, dass dem Alpacem-Zementwerk (ehemals Wietersdorfer) in Klein St. Paul erlaubt wird, um 25.000 Tonnen mehr sogenannte Ersatzbrennstoffe thermisch zu verwerten.

„Menschen haben Angst“

Scheibchenweise und ohne zusätzliche Umweltverträglichkeitsprüfung würden die Abfallmengen erhöht, protestiert der Sprecher der Bürgerinitiative, Gerhard Neubauer: „Wir haben schon eine so große Last durch HCB, vorher Asbest und jetzt durch die Sondermüllverbrennung. Irgendwann ist das Maß voll, die Natur, die Menschen, die ertragen das nicht mehr. Und wir möchten erreichen, dass es ein sauberes Verfahren gibt.“ Auch die Marktgemeinde Klein St. Paul fordert eine Umweltverträglichkeitsprüfung, sagte Bürgermeisterin Gabriele Dörflinger (SPÖ).

Die Geschäftsführung des Unternehmens argumentiert, mit der Mengenausweitung könne fast zur Gänze auf fossile Brennstoffe verzichtet werden. Statt Kohle würde künftig nicht gefährlicher Kunststoff, zum Beispiel Papier mit Plastikanteil und sogenannter Biokunststoff, verwertet werden, heißt es von Alpacem.

Werk weist auf moderne Abgasreinigung hin

Der technische Direktor des Werks, Florian Salzer: „Mit dieser Erhöhung wird es uns gelingen, bis zu 20.000 Tonnen fossiles CO2 einzusparen. Und zusätzlich stellen wir durch unsere modernsten Abgasreinigungsanlagen, die wir in den letzten Jahren installiert haben und wo wir sehr viel Erfahrung gesammelt haben, sicher, dass wir weiterhin die Grenzwerte bei den restlichen Emissionen deutlich unterschreiten werden. Somit soll es zu keinen negativen Auswirkungen kommen.“

Land: Keine grundlegende Änderung

Auch das Land Kärnten ist als Behörde in einem noch nicht rechtskräftigen Feststellungsbescheid zu dem Schluss gekommen, dass keine UVP nötig sei, so Behördenleiter Albert Kreiner: „Die UVP-Behörde hat durch Gutachten aus dem Fachgebiet der Luftreinhaltung, der Schalltechnik und der Verkehrstechnik festgehalten, dass es keine Änderungen in der grundlegenden Betriebsweise des Werkes gibt. Aber es hat auch festgehalten, dass es zu keinen wesentlichen nachteiligen und schädlichen Auswirkungen oder belastenden Auswirkungen auf die Umwelt kommen wird und diese nicht zu erwarten sind. Aus diesem Grund erging der vorliegende Bescheid.“

Sollte das Bundesverwaltungsgericht das auch so sehen, bedeutet das dennoch nicht automatisch Grünes Licht. Alpacem müsste noch ein Genehmigungsverfahren nach dem Abfallwirtschaftsgesetz durchlaufen. Zuständige Behörde ist in diesem Fall erneut das Land Kärnten.