Gericht

Prozess gegen Jugendbande: Alle verurteilt

In dem Prozess gegen neun Jugendliche wegen schweren Raubes hat es am Mittwoch bedingte Haftstrafen zwischen vier und acht Monaten für acht Jugendliche wegen Körperverletzung gegeben. Ein 16-Jähriger wurde wegen Raubes zu 15 Monaten Haft verurteilt, ein Monat davon unbedingt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Verhandelt wurde die Tat vor einem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Michaela Sanin. Zu dem Angriff war es im vergangenen Sommer in Klagenfurt gekommen. Die Jugendlichen im Alter von heute 15 bis 18 Jahren sollen die drei auf einer Parkbank sitzenden Burschen unter Drohung mit einem Schlagring ausgeraubt und auf sie eingeschlagen haben, eines der Opfer erlitt eine Trommelfellperforation. Hintergrund soll gewesen sein, dass sich eines der Opfer fremdenfeindlich geäußert habe, die Angeklagten haben alle Migrationshintergrund. Staatsanwältin Johanna Schunn sprach von einer „Abreibung“, die schließlich völlig eskaliert war.

Unterschiedliche Aussagen

Der Prozess hatte zahlreiche unterschiedliche Versionen des Geschehens zutage gebracht. Alle Angeklagten wollten ihre Beteiligung abschwächen: Mehrere sagten aus, dass sie den Streit nur schlichten hätten wollen, zwei wollen überhaupt nicht am Tatort gewesen sein. Das führte auch die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer an: Sie habe überhaupt keinen Zweifel, dass auch jener Angeklagte an Ort und Stelle gewesen sei, dem seine Eltern ein Alibi gegeben hatten. Ein anderer sei zwar nachweislich nicht am Tatort gewesen – er sei aber als Anstifter zu verurteilen. Lediglich drei Angeklagten billigte sie einen untergeordneten Tatbeitrag zu: Sie hätten zwar versucht, den Opfern zu helfen, aber erst, als die Situation schon eskaliert war.

Schöffensenat berät

Die Verteidiger führten eine Reihe von Milderungsgründen (wie etwa die Unbescholtenheit der Jugendlichen) ins Treffen – außerdem sei es auch nach drei Verhandlungstagen nicht gelungen, aufzuklären, wie die Tat genau abgelaufen war und wer welche Tathandlungen gesetzt hätte. Für manchen Angeklagten käme – wenn überhaupt – eine Verurteilung wegen „Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung“ infrage.

Sechs der Angeklagten – sie waren auch unbescholten – erhielten sechs Monate bedingte Haft oder weniger, was bedeutet, dass diese Verurteilung nicht in der Strafregisterauskunft aufscheint. Sieben der Jugendlichen nahmen das Urteil sofort an, zwei erbaten drei Tage Bedenkzeit. Staatsanwältin Schunn gab keine Erklärung ab. Die Urteile sind somit nicht rechtskräftig.