Der Angeklagte beim Prozess
APA/Peter Lindner
APA/Peter Lindner
Chronik

Mann mit Axt erschlagen: 19 Jahre Haft

Wegen Mordes ist am Mittwoch ein 36-Jähriger am Landesgericht Klagenfurt zu 19 Jahren Haft verurteilt worden. Der gebürtige Slowene gab zu, im Dezember einen 48-jährigen Italiener in einer Villacher Wohnung mit einer Axt erschlagen zu haben. Er beging die Tat unter Drogeneinfluss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 36-Jährige marschierte am 11. Dezember 2022 in eine Villacher Polizeiinspektion und sagte, in seiner Wohnung liege die Leiche eines Mannes. Die Polizisten hielten Nachschau und fanden den leblosen Körper eines 48-jährigen Italieners. Zwei Tage vorher dürfte ihn der mittlerweile angeklagte Mann mit einer Axt erschlagen und dann liegen gelassen haben – mehr dazu in Mann in Villach erschlagen.

Eingang der Polizeiinspektion Trattengasse
ORF/Peter Matha
Der Tatverdächtige stellte sich im Dezember bei der Polizeiinspektion in Villach

„Mit voller Wucht eingeschlagen“

Staatsanwältin Daniela Zupanc erklärte zu Beginn des Prozesses in ihrem Anklagevortrag, dass das spätere Opfer einige Tage vor der Tat bei dem Angeklagten eingezogen war. Die beiden hätten gemeinsam Kokain konsumiert, als am Tag der Tat ein Streit ausgebrochen war. „Der Angeklagte hat selbst gesagt, es habe ihm gereicht. Er ist zum Opfer gegangen, hat ihn auf die Couch geworfen und zur Axt gegriffen.“ Die Axt habe der Angeklagte selbst im „Wikingerstil“ dekoriert und mit ihr schließlich die Tat verübt: „Er hat fünfmal mit voller Wucht auf das Gesicht und die Schädelseite des Opfers eingeschlagen.“

„Ich würde fast sagen, dass es eine Art Overkill war“, setzte die Staatsanwältin fort, „jeder einzelne Schlag, so auch bereits der erste, war tödlich“. Sie bekräftigte gegenüber den Geschworenen, dass es sich bei der Tat jedenfalls um einen Mord gehandelt habe. Als der Angeklagte bei der Polizei gefragt worden war, welche Folgen er von den Schlägen erwartet habe, habe dieser wortwörtlich gesagt: „Dass er wahrscheinlich sterben wird.“

Im selben Raum mit Leiche geschlafen

Hans Herwig Toriser, der Verteidiger des 36-Jährigen, gestaltete seine Replik kurz: Sein Mandant werde sich umfassend geständig verantworten. Zwei Tage nach der Tat, nachdem der Mann neben dem Toten gelebt und auch im selben Raum geschlafen hatte, war der 36-Jährige selbst zur Polizei gegangen. Der Angeklagte – er ist seit seiner späten Jugend drogenabhängig und stand bereits etliche Male wegen Delikten in Zusammenhang mit seiner Drogensucht vor Gericht – beschönigte seine Tat nicht: „Ich habe eine Wut bekommen und auf ihn eingeschlagen. An die ersten zwei Schläge kann ich mich noch erinnern.“

An die Tage danach habe er nur verschwommene Erinnerungen – etwa dass er versucht habe, mit der Bankomatkarte seines Opfers Geld zu beheben und dass er Methadon aus der Apotheke geholt hatte. Als er wieder halbwegs klar gewesen sei, sei er zur Polizei gegangen. Die Tat tue ihm leid, er wollte zu Beginn nicht einmal einen Anwalt, weil die Sache für ihn klar gewesen sei, sagte der Angeklagte.

Sachverständiger: Angeklagter zurechnungsfähig

Der gerichtspsychiatrische Sachverständige, Walter Wagner, erklärte, der Angeklagte sei – wenn auch durch Drogen eingeschränkt – dann doch zurechnungsfähig gewesen: „Er war in der Lage, zu begreifen, dass es strafbar ist, was er macht.“ Der Verteidiger des 36-Jährigen hatte zum Schluss noch eine Reihe von Milderungsgründen ins Treffen geführt: allen voran das reumütige Geständnis seines Mandanten sowie dessen zerrüttete Kindheit mit traumatisierenden Gewalterfahrungen und den starken Drogeneinfluss. „Nicht jeder, der Drogen konsumiert, tötet einen Menschen“, hatte Zupanc abschließend über den Fall gesagt – sie hatte vor der Urteilsverkündung an die Geschworenen appelliert, die besonders brutale Tatausführung zu bedenken.

Einstimmiges Urteil

Der Geschworenensenat entschied schließlich mit acht zu null Stimmen, dass es sich bei der Tat um einen Mord gehandelt hatte. Richter Bernd Lutschounig, der Vorsitzende des Schwurgerichts, erklärte, dass der Mann geständig war und sich selbst gestellt hatte, sei ihm mildernd zugutegekommen, ebenso seine herabgesetzte Handlungsfähigkeit durch den Drogeneinfluss. Erschwerend fielen die zahlreichen Vorstrafen des Mannes und die Verwendung einer Waffe ins Gewicht. Der 36-Jährige muss nun für 19 Jahre ins Gefängnis. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.