Überfall auf Haus in Rangersdorf
ORF
ORF
Gericht

Sieben Jahre Haft für Home-Invasion

Ein 42 Jahre alter Rumäne ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt wegen des Überfalls auf ein Wohnhaus zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Zusammen mit drei Komplizen überfiel er im September 2020 in Rangersdorf nachts ein Haus, fesselte den Besitzer und stahl Schmuck und Geld im Wert von 20.000 Euro.

Der Überfall hatte im September 2020 in Rangersdorf (Bezirk Spittal/Drau) stattgefunden. Vier Täter – Bruder, Neffe und Schwiegersohn des Hauptangeklagten -drangen mitten in der Nacht in ein Haus ein und fesselten den Mann, der das Haus gemeinsam mit seiner 92-jährigen, pflegebedürftigen Mutter bewohnt hatte. Sie schlugen ihr Opfer, bedrohten es mit einem Messer und entkamen schließlich mit Bargeld, Schmuck und einer Münzensammlung im Wert von mehr als 20.000 Euro.

Pflegerin gab Tipp

Rasch war die 24-Stunden-Pflegerin der 92-Jährigen in den Fokus der Ermittlungen gerückt. Sie gab schließlich zu, den vier Männern den Tipp gegeben und ihnen auch eine Tür aufgesperrt zu haben. Sie wurde zu vier Jahren Haft verurteilt. Ebenfalls ausgeforscht und bereits verurteilt wurden die anderen drei Räuber. Sie erhielten siebeneinhalb, sechs und fünf Jahre Haft.

Der nun Angeklagte gab zwar zu, in die Tat involviert gewesen zu sein, wollte seine Beteiligung aber herunterspielen: Er sei nur davon ausgegangen, dass man in das Haus einbrechen wollte. Davon, dass ein Bewohner gefesselt und bedroht worden sei, habe er überhaupt nichts mitbekommen, das habe er erst im Nachhinein erfahren. Die Klebebänder, mit denen der Mann gefesselt wurde, habe man nicht vorbereitet, sondern im Haus gefunden. In seiner allerersten Einvernahme hatte er überhaupt noch angegeben, dass man – mitten in der Nacht – nur mit der Pflegerin einen Kaffee trinken wollte.

Richter glaubte Angeklagten nicht

„Denken Sie, dass das glaubwürdig ist?“, fragte der Vorsitzende des Schöffensenats, Richter Christian Liebhauser-Karl, nach. Als der 42-Jährige auch dann noch bei seiner Verantwortung blieb, wies der Richter die Schöffen auf die offensichtlichen Gründe dafür hin: Auf Einbruchsdiebstahl stehen bis zu fünf Jahre Haft – für schweren Raub, wie in diesem Fall, wandert man bis zu 15 Jahre lang ins Gefängnis.

Der Verteidiger beantragte schließlich eine Unterbrechung, um seinem Mandanten noch einmal ins Gewissen zu reden. Dieser legte schließlich doch ein voll umfängliches Geständnis ab: Er habe sehr wohl mitbekommen, dass ein Überfall stattgefunden hatte. Er selbst habe den Mann aber weder gefesselt, noch das Messer geführt, betonte er.

Richter: Traumatisierendes Erlebnis

Richter Liebhauser-Karl verwies in seiner Urteilsbegründung auf die „perfide Vorgangsweise“: „Jemanden im eigenen Haus mitten in der Nacht zu überfallen, zu fesseln und zu verletzen – das sind traumatische Erlebnisse, die man ein Leben lang nicht vergisst.“ Der Angeklagte meldete Berufung gegen die Strafhöhe an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.